Weg ist frei für kommunale Beteiligung an der Energie Nordeifel

Kommunale Vorschaltgesellschaft bereits gegründet – Ab sofort können Kommunen Anteile an der „ene“ erwerben

Ab sofort können die Kommunen Anteile an der "ene" erwerben. Bild: ene
Ab sofort können die Kommunen Anteile an der „ene“ erwerben. Bild: ene

Kall – Die Möglichkeit einer Beteiligung der Kommunen an der Energie Nordeifel („ene“) hat konkrete Formen angenommen. Ende vergangenen Jahres wurde der Konsortialvertrag durch den Kreis Euskirchen und die RWE Deutschland AG unterschrieben. Damit ist der Grundstein dafür gelegt, dass sich Kommunen im Kreis Euskirchen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG mit Sitz in Kall beteiligen können.

Eigens dafür wurden eine kommunale Vorschaltgesellschaft mit dem Namen Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG („ere“) und die Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (Komplementärgesellschaft) gegründet. Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft sind der Kaller Bürgermeister Herbert Radermacher und Jens van der Crabben von RWE Deutschland AG.

Die „ere“ wird zukünftig ein Drittel der Gesellschaftsanteile der „ene“ halten. Die Gemeinden Kall und Blankenheim sind die ersten zwei Kommunen, die bereits politische Beschlüsse gefasst haben, sich an der „ere“ zu beteiligen.

Auch in den anderen Südkreiskommunen wird das Beteiligungsthema im kommenden Jahr in den Stadt- und Gemeinderäten auf die Tagesordnung kommen. Die Option zum Anteilserwerb durch die Kommunen läuft bis zum 31. Dezember 2016.

Bereits seit 2011 arbeiten die „ene“ und deren Gesellschafter, der Kreis Euskirchen und die RWE Deutschland AG, an der kommunalen Beteiligung. Am 1. Oktober 2014 hatte der Kreistag den Gesellschafterverträge zugestimmt. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht liegt seit dem 29. Oktober vergangenen Jahres vor.

Parallel zur Beschlussfassung in den Kreisgremien haben die Gemeinderäte der Kommunen Kall und Blankenheim dem Anteilserwerb an der „ere“ und der Komplementär-GmbH mit großer Mehrheit zugestimmt.

Für die Gemeinde Kall liegt bereits die kommunalaufsichtliche Genehmigung seitens der Bezirksregierung Köln vor. Ab sofort können die Kommunen mit ihrem Eintritt in die kommunale Vorschaltgesellschaft Anteile an der „ene“ erwerben.
Durch die kommunale Beteiligung wird es im operativen Geschäft der „ene“ keine gravierenden Veränderungen geben. Auf der Gesellschafter-Ebene und im Aufsichtsrat wird jedoch zukünftig die „ere“ Mitspracherecht haben.

Eifeler Presse Agentur/epa

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