Schrotthandy ist nichts für den Schrotthändler

Elektronische Altgeräte müssen, so der Kreis Euskirchen, stets fachgerecht entsorgt werden

Elektroschrott muss stets fachgerecht entsorgt werden. Bild: Kreis Euskirchen
Elektroschrott muss stets fachgerecht entsorgt werden. Bild: Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Alte Handys, Computer oder Elektrowerkzeuge dürfen nicht einfach in den Hausmüll geworfen werden. Dies teilt jetzt die Kreisverwaltung mit. Auch eine Abgabe an den Schrottsammler oder -händler sei genauso verboten wie bei anderen Elektrogeräten – z. B. dem Küchenherd oder der Waschmaschine. Alle Altgeräte müssten vielmehr fachgerecht entsorgt werden.

Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen, wie Gold, Silber und Kupfer, auch Schadstoffe. „Um zum einen die Wertstoffe zu erhalten, zum anderen aber auch bei der Entsorgung der Geräte die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten, gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmepflicht der Hersteller“, so der Kreis. So sei es jedem Benutzer möglich, sein Altgerät umweltfreundlich und kostenlos zu entsorgen.

Elektro- und Elektronikkleingeräte – Geräte mit einer Kantenlänge bis maximal 30×25 cm, wie das Handy, der Rasierer und der Föhn – können direkt am Schadstoffmobil abgegeben werden. Größere Geräte, wie der Computer, der Staubsauger oder die Waschmaschine, werden über die kommunale Sammlung abgeholt.

Alle Elektroaltgeräte können kostenlos zu den unten angegebenen Öffnungszeiten auch am Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich-Strempt abgegeben werden. Die Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) in Mechernich-Strempt: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr.

Fragen zum Thema beantwortet gerne die Abfallberatung des Kreises Euskirchen (Tel. 02251/15-241 oder -371) oder die Abfallberatung vor Ort. (epa)

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