Vorsicht bei der Asbestentsorgung

Asbest wurde einst als das „Mineral der tausend Möglichkeiten“ angepriesen, wird aber zu gefährlichem Abfall

Im ländlichen Raum sind noch einige Fassaden und Dächer mit asbesthaltigem Material verkleidet. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Im ländlichen Raum sind noch einige Fassaden und Dächer mit asbesthaltigem Material verkleidet. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Der Kreis Euskirchen weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Asbestfasern Krebs auslösen können – das sei keine neue Erkenntnis, doch werde das Risiko häufig unterschätzt. Besonders gefährlich ist das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern, weshalb seit Anfang der 1990er Jahre die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Materialien in Deutschland verboten ist. Die Gefahren können aber weiterhin bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten auftreten.

Die Altlast „Asbest“ befindet sich in Form von Wellasbestzementplatten auf vielen Dächern im ländlichen Raum. Oft sind auch die Fassaden älterer Häuser mit asbesthaltigen Platten verkleidet. Wegen der hervorragenden technischen Eigenschaften wurde das Material in über 3.000 unterschiedlichen Anwendungen genutzt. Es findet sich in Blumenkästen, elektrischen Nachtspeicherheizöfen, PVC-Fußbodenplatten, Brandschutztüren und vielen weiteren Produkten.

Um die von Asbest ausgehenden Gefahren zu minimieren, rät die Abfallberatung des Kreises Euskirchen dazu, bei Sanierungsarbeiten eine Fachfirma, die über die entsprechende Sachkunde verfügt, hinzuziehen. Asbest sollte nie zerbrochen, zersägt oder druckgereinigt werden, da hierdurch die krebserregenden Stäube freigesetzt werden. Um Staubentwicklungen zu vermeiden, sollte das Material stets feucht gehalten werden. Eine Weitergabe von Asbestprodukten an Dritte verboten. Grundsätzlich kann der unerlaubte Umgang mit diesem Stoff strafrechtlich verfolgt werden.

Asbesthaltige Abfälle, die im Kreis Euskirchen von Privatpersonen entsorgt werden, müssen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) gegen eine Gebühr abgegeben werden. Dort erhält man auch gegen eine entsprechende Kaution spezielle Transportsäcke für die Asbestabfälle.

Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, werden an die Entsorgung spezielle Anforderungen gestellt:

– Das Material muss staubdicht verpackt sein.

– Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern müssen mittels Zement vor der Anlieferung fest gebunden werden.

Das Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 16.30 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.

Fragen zum Thema beantwortet auch die Abfallberatung des Kreises Euskirchen unter Telefon 0 22 51-15 371.

Weitere Informationen können auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-euskirchen.de im Bereich Umwelt / Abfallwirtschaft abgerufen werden. Das Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ kann hier heruntergeladen werden.

(epa)

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