Flächendenkmalschutz wird deutlich kleiner

Anstatt der ursprünglich anvisierten 250 Hektar sollen auf Vogelsang jetzt nur noch 140 Hektar unter Schutz gestellt werden

Der Flächendenkmalschutz auf Vogelsang wird 110 Hektar kleiner ausfallen als zunächst anvisiert. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Der Flächendenkmalschutz auf Vogelsang wird 110 Hektar kleiner ausfallen als zunächst anvisiert. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden-Vogelsang – An der Unterschutzstellung großer Bereiche Vogelsangs führt kein Weg vorbei. Doch anstatt der ursprünglich von der Bezirksregierung anvisierten 250 Hektar, die unter Flächendenkmalschutz gestellt werden sollten, soll die Fläche jetzt nur noch 140 Hektar betragen. Dies gab der Kreis Euskirchen in einer Pressemitteilung bekannt.

Im Vorfeld hätten sich Regierungspräsidentin Gisela Walsken und Landrat Günter Rosenke über das Verfahren ausgetauscht. Die Bezirksregierung Köln, als zuständige Denkmalschutzbehörde und der Kreis Euskirchen, als für die Konversion des Standortes zuständige Stelle, sähen hierin eine tragfähige Entscheidung, die beiden Seiten gerecht werde.

Ursprünglich war geplant, den Bereich vom Urftseeufer bis zum Kreisverkehr an der Bundesstraße und beiderseits bis zu den angrenzenden Tälern sowie die Wüstung Wollseifen unter Schutz zu stellen. In einer schriftlichen Stellungnahme sowie im zuständigen Fachausschuss positionierte sich der Kreis gegen dieses Vorgehen. Man äußerte die Sorge, dass ein Flächendenkmal dieser Größenordnung das wirtschaftliche Entwicklungspotential des Standortes erheblich beeinträchtigen werde.

„In ihrer schriftlichen Erwiderung stellte die Bezirksregierung klar, dass es nicht darum gehe, an dem Standort Entwicklungen zu verhindern, zu erschweren oder zu verteuern“, heißt es in der Pressemitteilung. Eine Eintragung als Flächen- und Bodendenkmal sei umfassender als die Eintragung einzelner Gebäude auf dem Gelände. Durch die Eintragung einer ganzen Fläche sollen alle mit der Bautätigkeit der Nationalsozialisten verbundenen topografischen Eingriffe sowie wesentliche Teile der Nachkriegsnutzung durch die NATO erfasst werden. Bauliche Veränderungen auf dem Gelände seien bis zum Abriss eines gesamten Gebäudes weiterhin möglich; allerdings nur nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.

Die Kölner Regierungspräsidentin und der Landrat hätten in ihrem Gespräch betont, dass man in der Vergangenheit bereits mehrere gute und sinnvolle Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen gefunden habe. Ein Beispiel hierfür sei die jüngst gefundene Lösung bei der Diskussion um die Zukunft der ehemaligen Kampfhäuser in Wollseifen. Auch der Anbau eines Aufzuges an den Aussichtsturm und der Umbau des Kinos sind in diesem Zusammenhang zu nennen.

In diesem Sinne habe man sich darauf geeinigt, dass der Flächendenkmalschutz für die Weiterentwicklung des Geländes nicht hinderlich, sondern von Vorteil sein könne. Allerdings sei man sich auch einig gewesen, dass die ursprünglich in Rede stehenden 250 Hektar für das Ziel der Weiterentwicklung nicht notwendig seien. „Vielmehr reiche es aus, den Kernbestand der Anlage unter Flächendenkmalschutz zu stellen. Auf diesem habe nämlich der Schwerpunkt der nationalsozialistischen Bauaktivitäten stattgefunden. Dabei handelt es sich um ein Areal in der Größenordnung von ca. 140 Hektar“, so der Kreis.

Sowohl die Regierungspräsidentin als auch der Landrat hätten sich zufrieden mit dieser Lösung gezeigt. Man sei sich sicher, dass nur die gute Zusammenarbeit und Kommunikation der beteiligten Akteure den Standort weiter nach vorne bringen werde.

Alle Verfahrensbeteiligten werden jetzt über die Änderung informiert und erneut um Stellungnahme gebeten. (epa)

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