Ist die Kanal-Dichtigkeitsprüfung gefallen?

Private Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten können hoffen: Nordrhein-westfälische Landesregierung befreit grundsätzlich von der Pflicht zum „Kanal-TÜV“, aber Kommunen können in eigener Satzung Prüfung verlangen

Im neuen NRW-Wassergesetz soll die Dichtheitsprüfung von Privaten Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten fallen Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Im neuen NRW-Wassergesetz soll die Dichtheitsprüfung von Privaten Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten fallen Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Eifel/NRW – Jetzt liegt es in der Hand der Kommunen: Laut Presseberichten hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ein neues Wassergesetz verabschiedet, welches private Grundbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich von der Pflicht der Kanal-Dichtheitsprüfung befreit. Allerdings können Kommunen durch Satzungen eigene Regelungen und Prüffristen festlegen.

Im neuen Wassergesetz sollen folgende Regelungen gelten:  Gewerbliche und industrielle Nutzer müssen bis Ende 2020 Kanalrohre sowohl innerhalb wie außerhalb von Wasserschutzgebieten prüfen lassen. Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind private Eigentümer von Wohnhäusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis Ende 2015 zur Prüfung verpflichtet, alle anderen Gebäude bis Ende 2020.

Eifeler Presse Agentur/epa

2 Gedanken zu „Ist die Kanal-Dichtigkeitsprüfung gefallen?“

  1. Mit üble Machenschaften wie Lügen, Manipulation und sogar konkrete Planungen zur Bestechung der Kommunalpolitiker will die Kanallobby eine Pflicht zum Kanal-TÜV für alle.

    Kanalbranche: Komplott gegen Bürger!

    Man kann es kaum glauben und doch ist es wahr:
    Das Umweltministerium NRW’s steht unter dem direkten Einfluss der Kanalbranche!

    Es beauftragte das von der Kanalbranche finanzierte IKT die Bevölkerung über den Kanal-TÜV
    zu informieren. Man kann sich denken, dass dies im Sinne der Kanalbranche geschieht.
    „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing” Uralte traurige Realität.

    Wo bleibt da die Neutralität und des Staates gegenüber der Wirtschaft?

    Ein Riesensumpf von Verwicklungen und Manipulationen bis in die Regierung durch diese
    Branche tut sich auf.

    Bisher gilt die Pflicht zum Kanal-TÜV in den Wasserschutzgebieten, wo er allerdings
    genauso überflüssig ist, wie außerhalb.
    Das bestätigte Prof. Hepcke, Experte u.a. für Umwelt (Prof.), Entwässerungssysteme und Abwassertechnik, ausdrücklich.

    Kanal-TÜV nur in den Wasserschutzgebieten ist der Kanalbranche zu wenig.
    Sie wollen ihren geplanten Reibach in ganz NRW und auch in andere Bundesländer realisieren.
    Ein Reibach von mehreren Milliarden Euro und für die Hausbesitzer Kosten bis zu 15.000 Euro,
    was viele um ihre Existenz bringen wird.
    Alle Infos und alle Belege sind in unserem Blog zu finden:
    https://nrwsagtnein.blogspot.de

  2. SPD und Grüne wollen nun doch die Pflicht zum Kanal-TÜV für alle!

    „Seit Montag steht fest: SPD und Grüne wollen den Zwang zur Dichtheitsprüfung doch wieder einführen.

    Entgegen dem Versprechen von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sieht der nun vorgelegte
    Verordnungsentwurf eine starre Prüfpflicht in und außerhalb von Wasserschutzgebieten vor.
    Die FDP-Fraktion macht diesen Versuch, den Generalverdacht gegen alle Hausbesitzer
    durch die Hintertür einzuführen, sofort zum Thema im Landtag. Mit einem Antrag,
    den ich Ihnen dieser Mail angefügt übersende, fordern wir, die Verordnung unverzüglich zurückzuziehen.“

    Christof Rasche Parlamentarischer Geschäftsführer FDP

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