Alkohol gibt’s nur bei Vorzeigen der Alterskontrollscheibe

Auf Märkten und Festen geht es am Getränkewagen oft hektisch zu, die Alterskontrolle der jugendlichen Getränkebesteller stellt für die Thekenmannschaft eine echte Herausforderung dar – Mit der Alterskontrollscheibe soll einiges einfacher werden

Melanie Barth (v.l.), Werner Ruckes, Christel Ruhroth und Thomas Stihl stellten die Alterskontrollscheiben vor. Bild: Carsten Düppengießer
Melanie Barth (v.l.), Werner Ruckes, Christel Ruhroth und Thomas Stihl stellten die Alterskontrollscheiben vor. Bild: Carsten Düppengießer

Kreis Euskirchen – Die Kooperation Suchtvorbeugung der Kreisstadt Euskirchen und des Caritasverbandes hat jetzt eine sogenannte Alterskontrollscheibe vorgestellt. Mit Hilfe dieser Scheibe lässt sich auf einen Blick feststellen, ob der Kunde die entsprechende Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Bier, Wein und Sekt beziehungsweise 18 Jahren für den Verkauf von Spirituosen erreicht hat.

Die Alterskontrollscheibe zeigt tagesaktuell das Geburtsdatum an, das mindestens auf dem Personalausweis stehen muss, damit ein Kunde 16 beziehungsweise 18 Jahre alt ist. Dazu muss der Mitarbeiter nur einmal täglich den aktuellen Tag einstellen und danach nie wieder rechnen. Das bedeutet Zeitersparnis und Entlastung bei der Kontrolle des Alters jugendlicher Gäste und Käufer. Neben der praktischen Übersicht hat das Personal so auch gleich ein „Argument“ in der Hand, um gegebenenfalls den begehrten Alkohol zu verwehren.

„Die Kontrollscheiben sind als Unterstützung für Personen gedacht, die Getränke aushändigen. Natürlich müssen auch weiterhin, wie bisher, die geltenden Jugendschutzvorschriften gut lesbar und deutlich sichtbar ausgehängt werden“, erklärt Melanie Barth von der Kreisstadt Euskirchen.

Vom Start weg statten die Getränkefachgroßhändler Ruckes und Ruhroth ihre Getränkewagen mit den Alterskontrollscheiben aus. „An den Getränkewagen herrscht oft Gedränge und es kann auch mal ein menschlicher Fehler passieren. Die Bedienungen sind ja nicht immer Profis “, so Caritas Suchtexperte Thomas Stihl. Künftig hätten Vereine und Privatpersonen, die einen Getränkewagen ausleihen, mit den Alterskontrollscheiben ein Hilfsmittel an der Hand, mit welchem sich die Jugendschutzbestimmungen auf einen Blick umsetzen ließen.

„Wir stehen voll hinter der Aktion und werden nicht nur unsere Wagen mit den Scheiben ausstatten, sondern diese auch an unsere Kunden in der Gastronomie weitergeben“, betonen Christel Ruhroth und Werner Ruckes. Zusätzlich gibt der Fachbereich Recht und Ordnung der Kreisstadt Euskirchen die Alterskontrollscheiben an junge Partyveranstalter aus.

„Neben den Getränkehändlern und Gastronomen werden wir auch den Euskirchener Einzelhandel ansprechen“, so Barth. Denn auch hier ist in der Hektik des Kassierens die Alterskontrolle bei Kunden, die Alkohol kaufen, bisher oft umständlich. „Mit den Alterskontrollscheiben bieten wir dem Einzelhandel eine einfache und schnelle Möglichkeit die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten“, ist sich Stihl sicher.

Die Alterskontrollscheiben, die mit finanzieller Unterstützung der AOK im Kreis Euskirchen angeschafft werden konnten, sind ab 2014 gültig und können danach jährlich verlängert werden. Sie können ab sofort bei der Kreisstadt Euskirchen über Melanie Barth vom Fachbereich 6, Abteilung Jugend und Familie, unter der Rufnummer 02251/14398 bezogen werden.

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