Organspende: Wenn die Wartezeit länger als die Lebenszeit ist

Beim Neujahrsempfang des Landrats Günter Rosenke informierten Fachleute, der Eifel-Dekan und eine Betroffene über die lebensrettende Transplantation

Landrat Güter Rosenke nutze seinen Neujahrsempfang, um eine Diskussion über das Thema Organspende anzustoßen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Landrat Günter Rosenke nutze seinen Neujahrsempfang, um eine Diskussion über das Thema Organspende anzustoßen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Euskirchen – Bei den Neujahrsempfängen der Kommunenoberhäupter bekommen die Gäste oft die gesammelten Werke des vergangenen Jahres und die Pläne für das angebrochene Jahr zu hören. Nicht so beim Neujahrsempfang von Günter Rosenke im Kreishaus am vergangenen Freitag: „Das haben Sie doch alles schon in der Presse gelesen“, so der Euskirchener Landrat. Der am längsten amtierende Landrat in Nordrhein-Westfalen wollte das Podium vor rund 400 Gästen aus Wirtschaft, Politik, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften lieber für ein dringendes gesellschaftliches Thema nutzen: Die Organspende.

In den vergangenen Jahren habe sich die Zahl der Organspenden um etwa die Hälfte reduziert, berichtete Rosenke. 11000 Menschen warten aktuell auf eine Organspende, so der Landrat, nicht einmal ein Zehntel kommt aber an Organspenden zusammen. Rosenke: „So müssen sich viele der Betroffenen die Frage stellen, ob ihre Lebenszeit nicht kürzer als die Wartezeit sein wird.“ Um über die Organspende in vielen Facetten informieren zu können, hatte Günter Rosenke eine kompetente Diskussionsrunde zusammengestellt, deren Teilnehmer sich unter der Moderation von WDR-Reporter Sebastian Tittelbach zahlreichen Fragen stellten.

Moderator Sebastian Tittelbach (v.l.) befragte Dr. Frank Gohlke vom Nierenzentrum Mechernich, die Organempfängerin Edith Esser, Eifel-Dekan Erik Pühringer, den Transplantationschirurgen Dr. Jörg-Matthias Pollock und Jurist Prof. Dr. Torsten Verrel. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Moderator Sebastian Tittelbach (v.l.) befragte Dr. Frank Gohlke vom Nierenzentrum Mechernich, die Organempfängerin Edith Esser, Eifel-Dekan Erik Pühringer, den Transplantationschirurgen Dr. Jörg-Matthias Pollock und Jurist Prof. Dr. Torsten Verrel. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

So informierte Dr. Jörg-Matthias Pollock, Leiter Team Transplantation an der Uni-Klinik Bonn, dass sich die Wartezeit auf eine neue Niere durch die zurückgegangene Organspendenbereitschaft um etwa zwei Jahre auf bis zu acht Jahre verlängert habe. Edith Esser kennt das aus eigener Erfahrung: Sie hat durch eine neue Niere die Möglichkeit bekommen, ihren „zweiten Geburtstag“ zu feiern. Sie berichtete von der langen Wartezeit, der Ungewissheit und die notwendige Blutwäsche (Dialyse) – und von dem erlösenden Anruf, der eines Abends aus der Uni-Klinik kam. Um 19 Uhr war sie in der Klinik, um Mitternacht begann bereits die Operation.

Auch wenn sie den Namen ihres Spenders nicht kenne, sei sie ihm und seinen Angehörigen unendlich dankbar. Der Jurist Professor Dr. Torsten Verrel vom Kriminologischem Seminar der Universität Bonn und Mitglied der ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, sagte: „Es ist gewollt, dass die Spender-Familie und der Empfänger keinen direkten Kontakt miteinander haben. Es gibt aber die Möglichkeit, etwa einen Brief zu schreiben, der dann weitergeleitet wird. Wenn sie so einen Brief lesen, werden sie ganz still.“

Dr. Frank Gohlke vom Nierenzentrum Mechernich und betreuender Arzt von Edith Esser betonte: „Ohne die Organspende hätte Frau Esser heute hier nicht sitzen können.“ Warum sind die Zahlen der Organspende so stark eingebrochen, wollte Moderator Tittelbach wissen und fragte nach dem „Organspendeskandal“.

„Das war kein Organspendeskandal, sondern eine Wartelistenmanipulation“, klärte Jurist Verrel auf. Ein Arzt war durch einen anonymen Hinweis aufgeflogen: Er soll durch manipulierte medizinische Berichte eine höhere Dringlichkeit für eine Organspende seiner Patienten vorgetäuscht haben. Dadurch hätten diese eher ein neues Organ bekommen, als ihnen laut objektiven Kriterien der Warteliste zugestanden hätte.

Hinweise darauf, dass dabei Geld geflossen sei, habe man nicht gefunden, es sei eher um Renommee oder persönliche Beziehungen zum Patienten gegangen. „Wir haben daraus gelernt und überprüfen nach und nach alle Transplantationen der vergangenen Jahre“, so Verrel. Auch ohne jeden Verdacht könne und würde die Kommission einzelne Fälle prüfen.

Der Chirurg Pollock bestätigte: „Manipulationen sind jetzt extrem schwierig geworden, denn alles wird nach dem Mehr-Augen-Prinzip auch durch einen Unabhängigen geprüft.“ Zudem sind die möglichen Rechtsfolgen für eine Manipulation für den Arzt sehr groß, so Verrel: „Der Göttinger Mediziner wird sich wahrscheinlich wegen eines Tötungsdeliktes verantworten müssen.“ Denn er habe in Kauf genommen, dass jemand, für den das Organ seiner Patienten eigentlich bestimmt war, durch die längere Wartezeit sterben müsse. Verrel betonte aber, dass es sich bei den Manipulationen um Einzelfälle gehandelt habe: „Das ist überwiegend völlig korrekt abgelaufen.“

Pfarrer Erik Pühringer, Regionaldekan Eifel, vertrat die Sicht der katholischen Kirche: „Für einen geliebten Menschen, der verstirbt, gibt es keinen Ersatz.“ Aber er könne helfen, anderen Leben zu ermöglichen. Pühringer: „Wenn ein Mensch Hirntod ist, ist er bereits bei Gott angekommen.“ Die zurückgelassene Hülle könne aber noch für Gutes genutzt werden.

Der beste Schutz gegen Wartelistenmanipulation ließe sich ganz einfach herbeiführen, so der Gottesmann: „Wenn genug Organe gespendet würden, bräuchten wir uns nicht über manipulierte Wartelisten zu unterhalten.“

Angehörige müssten auch keine Angst haben, dass der Verstorbene durch die Organspende entstellt werde. Jörg-Matthias Pollock: „Davon sieht man nichts bei der Totenfeier, das ist eine ganz normale OP, die Narbe wird wie bei jeder anderen Operation versorgt.“ Die Atmosphäre bei der Organentnahme sei allerdings etwas Besonderes. Still und andächtig würden die Operateure ihren Dienst versehen, in dem Bewusstsein, dass da ein Toter liege, der einem anderen das Leben rette.

Torsten Verrel machte noch auf einen wichtigen Punkt zum Thema Patientenverfügung aufmerksam: „Patientenverfügung und Organspende schließen sich nicht per se aus. Wenn jemand nicht möchte, nach einer irreversiblen Hirnschädigung an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen zu werden, kann er dennoch Organspender sein: Wenn er für den kurzen Zeitraum für die Feststellung des Hirntodes und der Organentnahme diesen Maßnahmen zustimmt.“

Auch müsse niemand Angst haben, dass ihm Organe entnommen werden, wenn die Möglichkeit der Wiederbelebung bestünde: „In Deutschland ist dies nur nach Feststellung des irreversiblen Hirntods möglich.“ Für die Niere gebe es allerdings die Möglichkeit der Lebendspende, erklärte Dr. Pollock, denn davon habe man ja zwei. Dies käme aber normalerweise nur bei engen Angehörigen in Betracht, genauso wie der Sonderfall, wenn ein Kind auf eine neue Leber angewiesen ist: Dann könne unter Umständen ein Elternteil einen Teil seiner Leber spenden.

Rosenke hatte auf jeden Sitz ein Formular mit dem Organspendeausweis gelegt, auf dem man übrigens auch ankreuzen kann, dass man keine Organspende wünscht. Auch dadurch könne man die Entscheidung der Angehörigen vereinfachen. Der Landrat ließ keinen Zweifel daran, dass eine mögliche Einwilligung in die Organspende eine sehr persönliche Entscheidung ist und man keinen Druck diesbezüglich auf andere ausüben sollte. Rosenke gab aber einen klaren Anstoß dafür, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen: „Diskutieren Sie im Anschluss, meine Damen und Herren: Wenn nicht jetzt, wann dann!“

Musikalisch hervorragend umrahmt wurde der Neujahrsempfang von den „Eu-Jazzmen“, ehe die Landfrauenvereinigung unter Sponsoring der Kreissparkasse Euskirchen die vielen Gäste mit Eifeler Köstlichkeiten verwöhnten.

 

Eifeler Presse Agentur/epa

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