Windparkbetreiber übt Druck auf den Hersteller aus

Betreibergesellschaft des Bürgerwindparks Schleiden drängt auf zeitnahe Beseitigung der Brummgeräusche an mindestens zwei Windenergieanlagen, um die Belastung der anliegenden Bevölkerung zu reduzieren – Vorsorgliche nächtliche Leistungsreduzierung zum Schutz der Nachtruhe – Update: Mittlerweile auch Verfügung vom Kreis Euskirchen

Wie die Betreibergesellschaft des Bürgerwindparks Schleiden jetzt durch beauftragte externe Gutachter erfahren hat, gehen von mindestens zwei Anlagen Brummgeräusche aus. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wie die Betreibergesellschaft des Bürgerwindparks Schleiden jetzt durch beauftragte externe Gutachter erfahren hat, gehen von mindestens zwei Anlagen Brummgeräusche aus. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – Wie die Betreibergesellschaft des Bürgerwindparks (BWP) Schleiden informiert, hat der Hersteller der Windenergieanlagen bislang nicht die vertraglich vereinbarten Anforderungen an die Schallemissionen erfüllt. Bei mindestens zwei Anlagen komme es nachweislich zu einer sogenannten „Tonhaltigkeit“ – zu Deutsch: Neben den üblichen Geräuschen von Windrädern entstehen störende Brummgeräusche, die laut eines externen Gutachters die geregelten Immissionswerte übersteigen.

Da der Betreiber aber eine unzumutbare Belastung der Bürger verhindern will, ist er von sich aus aktiv geworden: Seit vergangenem Freitag werden in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht nur die beiden nicht ordnungsgemäßen Anlagen „WEA 4“ und „WEA 6“ in ihrer Leistung reduziert, so dass keine störenden Brummgeräusche mehr auftreten können, sondern auch vorsorglich die ebenfalls an der Kreisstraße 66 befindliche Anlage „WEA 5“. Mittlerweile ist auch eine Verfügung des Kreises Euskirchen eingegangen, die genau diese Maßnahmen beschreibt.

Man habe beim Hersteller auf zeitnahe Behebung der Mängel gepocht, wie die Betreibergesellschaft mitteilt. Mit ihm zusammen sind verschiedene Maßnahmen ausgeführt worden, beispielsweise eine Überprüfung aller Anlagen mittels Schallcheckliste und eine Neuausrichtung der Generatoren der Windenergieanlagen (WEA) 4, 5 und 6. Letztere Maßnahme ist äußerst aufwendig, da es bei den tonnenschweren Geräten mit etwa fünf Meter Durchmesser um Toleranzen von einem Millimeter geht.

Nun will der Beteiber, dass alle Anlagen durch externe Schallgutachter geprüft werden. Dies ist allerdings nur bei ausreichenden Windstärken und bei Nacht möglich, weil tagsüber zu viele Störgeräusche eine sinnvolle Messung verhindern. Bis dahin hat der Hersteller ein Spezialistenteam zusammengestellt, das kontinuierlich vor Ort nach Ursachen und Lösungen sucht.
Der Betreiber sichert zu, dass er die Belange der Anwohner sehr ernst nimmt und mit Nachdruck gerade in Bezug auf den Hersteller die vorhandenen Probleme schnellstmöglich lösen will. Deshalb habe man die Leistungsreduzierung vorsorglich und ohne Anordnung vorgenommen. Für die Lösung der unerwarteten Schallemissionen steht der Betreiber in engem Kontakt mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen.

Eifeler Presse Agentur/epa

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