Keine Kleidung in die Biotonne!

Immer wieder landen im Kreis Euskirchen Störstoffe in der Biotonne – Das kostenintensive Aussortieren geht letztendlich zu Lasten des Bürgers

Störstoffe gehören nicht in die Biotonne - leider hält sich nicht jeder daran. Foto: Lothar Mehren, Kreis Euskirchen
Störstoffe gehören nicht in die Biotonne – leider hält sich nicht jeder daran. Foto: Lothar Mehren, Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Bioabfälle gehören im Kreis Euskirchen seit 1995 in die braune Biotonne. Wie der Kreis Euskirchen jetzt mitteilte, gelangen immmer wieder Abfälle in die Biotonne, die dort nicht hinein gehören. Diese sogenannten „Störstoffe“ müssen aufwendig und kostenintensiv aus dem Bioabfall aussortiert werden.

Etwa ein Drittel der im Haushalt gesammelten Abfälle sind organischen Ursprungs. Werden diese Bioabfälle über die „braunen Tonnen“ entsorgt, können sie umweltgerecht verwertet werden: Das Kompostwerk in Mechernich erzeugt aus den Bioabfällen hochwertigen Kompost. Die Anforderungen an die Gütesicherung dieses Produktes sind gestiegen. Störstoffe wie beispielsweise Plastik- oder Stärkemüllbeutel, Glas, Wattestäbchen, Windeln oder zunehmend auch Kleidung und Textilien beeinflussen jedoch den Kompostierungsablauf negativ.

Um die gewünschte hohe Qualität zu erzeugen, muss der Störstoffgehalt im Bioabfall gesenkt werden. Eine zeitaufwendige Aussortierung der Fehlwürfe verursacht Kosten, die letztlich über die Abfallgebühren finanziert werden müssen. Dies ist ein unnötiger Kostenfaktor, der am Ende zu höheren Abfallgebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern führt. Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen appelliert deshalb an die Bürger die Abfälle sortenrein zu trennen.

Was darf in die Biotonne?

Küchenabfälle: Obst- und Gemüseabfälle, auch Bananen- und Zitrusschalen, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung, Speisereste, jedoch kein Fisch und kein Fleisch, Kaffee- und Teesatz samt Filter, Eierschalen

Gartenabfälle: Hecken-, Baum- und Rasenschnitt, verwelkte Blumen, Unkraut, Blumenerde, Laub

Sonstiges: Federn, Haare, Nagelschnitt, Papierküchentücher, Papiertaschentücher, Sägespäne (unbehandelt)

In die Biotonne gehören nicht:

gekochte Fleisch- und Fischreste, Wurst, Knochen und Gräten, Leder, Zigarettenasche, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel wie Wattestäbchen, Windeln, Kunststoffmüllbeutel und kompostierbare Biofolienabfallbeutel, Fäkalien wie etwa Kleintierstreu (Restmüll), Speiseöle (getrennte Sammlung – Abgabe am Schadstoffmobil oder Abfallwirtschaftszentrum möglich), Steine (Bauschutt), eingepackte Lebensmittel (Plastikverpackung: Gelbe Tonne, Inhalt Biotonne), Flaschendeckel (Gelbe Tonne), Kleidung, Textilien (Altkleidersammlung / Restmüll), Altglas (Altglascontainer)

Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema unter Telefon 0 22 51-15 – 371 oder -241 sowie per E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de (epa)

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