Zukünftig mehr Segelboote auf dem Rursee

Neue Nutzungsregeln treten ab Mitte März in Kraft – Angler dürfen jetzt einen Elektromotor benutzten

Zukünftig dürfen auf dem Rursee mehr Segelboote fahren. Neue Nutzungsregeln machen dies möglich. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Zukünftig dürfen auf dem Rursee mehr Segelboote fahren. Neue Nutzungsregeln machen dies möglich. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Rursee – Die touristischen Nutzungen auf dem Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel (Rursee) können in Zukunft ausgeweitet werden. Das ergibt sich aus den neuen Nutzungsregeln, die für den Rursee jetzt durch den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) als Seeeigentümer selbst erlassen wurden und die am 16. März in Kraft treten. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln. Die neuen Regeln lösen dann die bisherige Ordnungsbehördliche Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeinbrauchs an der Rurtalsperre Schwammenauel ab.

Für den Obersee wird es hingegen eine eigene Ordnungsbehördliche Verordnung geben, da er als Reservoir für die Trinkwassergewinnung weiter besonders geschützt bleibt. „In dieser werden die bisher vorhandenen Nutzungen auch weiterhin gewährleistet“, so der WVER in einer Pressemitteilung. Anstelle der bisherigen Verordnungen habe man auch eigene Nutzungsregeln für die Staubecken Heimbach und Obermaubach erlassen.

Die sich ergebenden Verbesserungen für die Freizeitnutzung auf dem Rursee erstrecken sich vor allen Dingen auf zwei Bereiche: Zum einen dürfen nun auf dem Rursee Segelboote mit einer größeren Messzahl genutzt werden. „Diese ist ein Produkt aus der Länge über alles eines Bootes mal der Breite über alles. Sie wurde von 20 auf 22 angehoben“, so der WVER. Dies bedeutet für Segler eine Attraktivitätssteigerung, weil nun auch Bootstypen zum Einsatz kommen können, deren Nutzung bisher nicht möglich war.

Zum anderen können nun auch Elektromotoren eingesetzt werden, die bestimmte Bedingungen zur Motorleistung und zur Beschaffenheit der Akkumulatoren erfüllen. Insbesondere Anglern, die ihren Sport vom Boot aus betreiben und jetzt erstmals einen Elektromotor nutzen können, kommt diese Neuerung entgegen. Die Neuregelung bezüglich der Elektromotoren ist auch für die Staubecken Heimbach und Obermaubach relevant. Zur Nutzung der Motoren muss jedoch eine Plakette beim Wasserverband erworben werden.

Die neuen Nutzungsregeln können auf der Homepage des WVER www.wver.de unter dem Bereich „Talsperren“ eingesehen werden. (epa)

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