Autoreifen gehören nicht ins Maifeuer

Ein Brauchtumsfeuer darf nicht der Abfallbeseitigung dienen. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Ein Brauchtumsfeuer darf nicht der Abfallbeseitigung dienen. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen weist darauf hin, dass Brauchtumsfeuer, wie „Hexenfeuer“, St Martins-Feuer oder Osterfeuer nicht dazu dienen sollen, Abfälle zu verbrennen. „Brauchtumsfeuer unterstützen die Brauchtumspflege und müssen durch einen traditionellen Hintergrund gekennzeichnet sein“, heißt es aus dem Kreishaus. Die bloße Beseitigung von Abfällen zähle nicht dazu. Im Rahmen der Brauchtumsfeuer dürften nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.

Alle weiteren Abfälle, wie Sperrmüll und Altreifen seien nicht zugelassen. Auch das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz sei verboten. Dazu zählen z. B. behandelte Paletten, lackiertes oder furniertes Holz.

Die Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema (Telefon 02251/15-530; E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de. (epa)

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