Mechernicher können Unwetter-Soforthilfe bis zu 5.000 Euro erhalten

Antrag muss bis zum 16. September vorliegen – Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans Peter Schick geht davon aus, dass etwa 110 bis 120 Privathaushalte sowie etwa zehn bis 15 Gewerbebetriebe eine finanzielle Unterstützung bekommen könnten – Landrat Günter Rosenke will sich auch für betroffene Menschen in Zülpich weiter einsetzen

Schwer erwischt hatte es einige Stadtteile in Mechernich beim Unwetter vom 21. Juli. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskirchen
Schwer erwischt hatte es einige Stadtteile in Mechernich beim Unwetter vom 21. Juli. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Das Land NRW hilft Unwetter-Opfern aus Mechernich nach dem Unwetter vom 21. Juli. Sowohl Privathaushalte wie auch gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Betriebe können Geld erhalten, Privatpersonen bis zu 2.500 Euro, Betriebe 5.000 Euro. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Wichtig: Die Anträge müssen bis zum 16. September 2016 vorliegen! „Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still“, sagte Landrat Günter Rosenke bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz im Kreishaus. Gestern hatte das NRW-Innenministerium bekannt gegeben, dass auch Hochwasseropfer aus dem Kreis Euskirchen vom Nothilfefonds des Landes profitieren. Allerdings: Es gibt erstens nur Geld für Betroffene aus dem Stadtgebiet Mechernich, und das Geld fließt zweitens nur, wenn es um Schäden aus dem Unwetter am 21. Juli 2016 geht.

„Das ist so vom Innenministerium festgelegt worden, wir im Kreis Euskirchen haben da leider keinerlei Ermessensspielraum“, so der Landrat, der vor allem bedauert, dass die betroffenen Menschen im Zülpicher Stadtgebiet in Schwerfen und Sinzenich leer ausgehen. Er wolle sich aber gemeinsam mit der Zülpicher Stadtspitze weiterhin für ein Umdenken analog Mechernich einsetzen.

Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans Peter Schick geht davon aus, dass etwa 110 bis 120 Privathaushalte sowie etwa zehn bis 15 Gewerbebetriebe eine finanzielle Unterstützung bekommen könnten. „Darüber bin ich sehr dankbar“, sagte das Stadtoberhaupt. Er hatte sich im Vorfeld ebenso wie der Landrat hartnäckig für die Soforthilfen eingesetzt. „Am 21. Juli sind an der Messstation in Mechernich-Strempt 92,3 Liter Regen pro Quadratmeter in eineinhalb Stunden gefallen“, so Schick. Diese gewaltige Menge und die hohe Zahl von über 500 Feuerwehreinsätzen hat letztlich zu einem Umdenken beim Land geführt.“ Natürlich könne man mit 2.500 Euro keinen kompletten Haushalt ersetzen, „aber wir sind froh, dass wir beim Land NRW etwas bewegen konnten und unsere Bürger eine Unterstützung beantragen können.“

Die Opfer des Unwetters können aus dem Nothilfefonds des Landes  NRW profitieren. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskichen
Die Opfer des Unwetters können aus dem Nothilfefonds des Landes NRW profitieren. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskichen

„Für die betroffenen Haushalte in Mechernich hat das Land zunächst 150.000 Euro zur Verfügung gestellt, eine Aufstockung auf 250.000 Euro ist je nach Bedarf möglich. Die Kreisverwaltung wird nach der Antragsgenehmigung keinen Bescheid erteilen, sondern das Geld direkt auszahlen“, berichtet Kreispressesprecher Wolfgang Andres.

Der Ablauf sehe folgendermaßen aus: Die Anträge stehen seit heute auf den Homepages des Kreises Euskirchen (www.kreis-euskirchen.de) und der Stadt Mechernich (www.mechernich.de) zum Download bereit, können aber auch in Papierform bei den Verwaltungen abgeholt werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge werden bei der Stadtverwaltung Mechernich eingereicht und geprüft und dann zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung weitergeleitet. Wer Fragen hat kann sich unter Tel. 02251/15-125 (Frank Fritze, Karin Recker) oder unter soforthilfe-starkregen@kreis-euskirchen.de melden.

Ausreichend für die Gewährung der Soforthilfen, so Andres, sei die Versicherung der Begünstigten, dass Schäden in Höhe von mindestens 5.000 Euro bei Privathaushalten oder von mindestens 10.000 Euro bei Kleingewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben entstanden seien, eine Versicherung des Schadensfalles nicht möglich war und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet würden.

Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte belaufe sich je nach Haushaltsgröße als Festbetrag auf 1.000 bis 2.500 Euro (Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt: 1.000 Euro; je weitere Person: 500 Euro; maximal: 2.500 Euro). Dabei würden nur Personen berücksichtigt, die am Ort des Hochwassers mit Hauptwohnsitz gemeldet seien Die Soforthilfe für Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe betrage als Festbetrag 5.000 Euro. Die Soforthilfen des Landes seien zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt würden. Auf die Gewährung von Soforthilfe bestehe kein Rechtsanspruch. (epa)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

20 − 8 =