Kreishaushalt mit großer Mehrheit beschlossen

Die Lücke in Höhe von 7,3 Millionen Euro wird durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage geschlossen

Landrat Günter Rosenke stellte den Kreishaushalt vor. Archivbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Landrat Günter Rosenke stellte den Kreishaushalt vor. Archivbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung am 5. April mit überwältigender Mehrheit die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 beschlossen. Bei zwei Nein-Stimmen der Fraktion Die Linke und ohne Enthaltungen fand das von Landrat Günter Rosenke und Kreiskämmerer Ingo Hessenius vorgeschlagene Werk deutliche Zustimmung.

Der Haushalt beinhaltet Aufwendungen von etwa 308,9 Millionen Euro und Erträge in einer Größenordnung von ca. 301,6 Millionen Euro. Die Lücke in Höhe von 7,3 Millionen Euro wird durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage geschlossen. Die damit verbundene gemeindefreundliche Haushaltspolitik wurde in den Reden des Landrates und der Kreistagsfraktionen mehrfach hervorgehoben, wie es in einer Pressemitteilung des Kreises Euskirchen heißt. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass es sich um einen sogenannten Einmaleffekt handelt, der die eigentlich anstehende Umlageerhöhung nur ins Folgejahr verschiebe.

Der Kreis verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen, sondern partizipiert am Steueraufkommen seiner Städte und Gemeinden. Dazu erhebt der Kreis Umlagen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Im Kreis Euskirchen sind dies neben der Allgemeinen Umlage eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage und eine Förderschulumlage.

Insgesamt betragen im Jahr 2017 die Allgemeine Umlage ca. 80,4 Millionen Euro und die Jugendamtsumlage ca. 50,1 Millionen Euro. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft sowie der höheren Schlüsselzuweisungen steigen auch die Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden deutlich, in Summe um ca. 8,4 Millionen Euro. Die Hebesätze, die sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen ergeben, sinken in der Allgemeinen Umlage von 36,48 Prozent auf 34,94 Prozent bzw. steigen in der Jugendamtsumlage von 21,68 Prozent auf 21,76 Prozent. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden.

Durch den Griff in die Ausgleichsrücklage sinkt die Allgemeine Umlage sogar gegenüber dem Vorjahr um etwa eine halbe Million Euro, während die Jugendamtsumlage vor allem aufgrund deutlich gestiegener Aufwendungen für Kindertagesstätten um ca. zwei Millionen Euro steigt. Ein weiterer Grund des Anstiegs der Jugendamtsumlage ist die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, die der Gesetzgeber angekündigt hat. Mit dieser Änderung soll der Umfang der Unterhaltsvorschussleistungen erheblich erweitert werden. Eine Kompensation dieser Belastungen für den Kreishaushalt durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber ist jedoch nicht in Sicht.

Schwerpunkt des Kreishaushaltes sind mit ca. 73 Prozent des Zuschussbedarfs die sozialen Leistungen, die neben der Landschaftsumlage unter anderem die Hilfen zur Erziehung, die Kindergärten, Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei Behinderungen umfassen. (epa)

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