Hinweise zu Brauchtumsfeuer

Keine Abfälle in Osterfeuer, „Hexenfeuer“ oder St Martins-Feuer – Um Tiere zu schützen, unbedingt umschichten

Achtung: Solche Haufen können zahlreiche Tiere beherbergen. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung
Achtung: Solche Haufen können zahlreiche Tiere beherbergen. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung

Kreis Euskirchen – Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen weist darauf hin, dass in Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer, „Hexenfeuer“ oder St Martins-Feuer keine Abfälle verbrannt werden dürfen. Zudem sollen die Holz- und Reisighaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit Tiere, die es sich dort „gemütlich“ gemacht haben, fliehen können.

Brauchtumsfeuer unterstützen die Brauchtumspflege und müssen durch einen traditionellen Hintergrund gekennzeichnet sein. Die bloße Beseitigung von Abfällen zählt nicht dazu.

Im Rahmen der Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Alle weiteren Abfälle, wie Sperrmüll und Altreifen, sind nicht zugelassen. Auch das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz ist verboten. Dazu zählen z.B. behandelte Paletten, lackiertes oder furniertes Holz.

Die Brauchtumsfeuer sind im Vorhinein rechtzeitig bei der Ordnungsbehörde der zuständigen Stadt- oder Gemeinde anzuzeigen, geregelt in den ordnungsbehördlichen Verordnungen der einzelnen Kommunen.

Weitere Informationen bei der Abfallberatung des Kreises Euskirchen, Telefon 0 22 51 – 15 – 5 30; E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de und im Internet auf www.kreis-euskirchen.de im Bereich Umwelt / Abfallwirtschaft. (epa)

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