„Mach’s jetzt“ – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 Netzwerk im Kreis Euskirchen für Sterbe- und Trauerbegleitung und Caritasverband Eifel bieten Infoveranstaltung in Schleiden an

Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, etwa infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, müssen Angehörige und Ärzte Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Ärzte müssen dann nach dem Grundsatz handeln, Leben zu erhalten und auf den Angehörigen lastet die Verantwortung schwer, im Sinne eines geliebten  Menschen zu entscheiden. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist es jedem möglich, den eigenen Willen verbindlich festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass dieser im Ernstfall Berücksichtigung findet.

Das Netzwerk im Kreis Euskirchen für Sterbe- und Trauerbegleitung (NEST) und der Caritasverband für die Region Eifel haben daher zwei gemeinsame Infoveranstaltungen zum Thema unter dem Namen „Mach’s jetzt“ organisiert. In einem Vortrag am Mittwoch, 6. Juni, ab 18 Uhr wollen Dr. med. Michael Münchmeyer, Chefarzt der Medizinischen Klinik des Kreiskrankenhauses Mechernich, und Rechtsanwalt Jörg Fricke, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, die Vorsorgemöglichkeiten im Einzelnen vorstellen, basierend auf der aktuellen Gesetzeslage.

In einem darauf aufbauenden Workshop am Mittwoch, 20. Juni ab 18 Uhr sollen die Teilnehmer erste Schritte gehen, um eine eigene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen oder eine bestehende Verfügung entsprechend der derzeit gültigen Regelungen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Dr. Münchmeyer und Mitglieder aus NEST wollen dabei unterstützen.

Beide Veranstaltungen finden statt im Caritas-Haus Schleiden, Gemünder Straße 40. Die Teilnahme ist jeweils kostenlos, es wird um eine freiwillige Spende gebeten. Zur Vorbereitung des Workshops ist eine Anmeldung erforderlich bei Ute Braun bzw. Barbara Berg vom ambulanten Hospizdienst der Caritas unter der Rufnummer 0 24 45-85 07-216 oder per E-Mail an hospiz@caritas-eifel.de

(epa)

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Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, etwa infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, müssen Angehörige und Ärzte Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Ärzte müssen dann nach dem Grundsatz handeln, Leben zu erhalten und auf den Angehörigen lastet die Verantwortung schwer, im Sinne eines geliebten  Menschen zu entscheiden. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist es jedem möglich, den eigenen Willen verbindlich festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass dieser im Ernstfall Berücksichtigung findet. „Mach’s jetzt“ – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterlesen

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