„Blütenzauber“: Schulung zum Thema Falschgeld im Kaller Berufskolleg

Experte der Bundesbank sensibilisierte angehende Einzelhändler und Einzelhändlerinnen

Schülerinnen und Schüler verglichen unter Anleitung des Bundesbankexperten „Blüten“ und echte Geldscheine. Foto: Bernadette Scheurer
Schülerinnen und Schüler verglichen unter Anleitung des Bundesbankexperten „Blüten“ und echte Geldscheine. Foto: Bernadette Scheurer

Kall – Wie man Falschgeld erkennt, erklärte jetzt Martin Dohmgörgen, Falschgeldbeauftragter bei der Kölner Filiale der Deutschen Bundesbank, Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs Eifel in Kall. Dabei gab es die ein oder andere Überraschung, etwa als der Experte den angehenden Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen einen 30-Euro-präsentierte. Diese Fälschung ließe sich doch leicht erkennen, meinten die Auszubildenden im Einzelhandel um dann von Dohmgörgen zu erfahren: „Das ist kein Witz, mit diesem Schein wurde in einem Kiosk in Köln eine Packung Zigaretten gekauft.“

Gerade über den Einzelhandel gelangten gefälschte Geldscheine in den Umlauf, so Dohmgörgen, vorrangig konzentrierten sich die Fälscher auf 50er und 20er. Dabei lassen sich die neuen Geldscheine an einigen Merkmalen genau vom Falschgeld unterscheiden. So erkennt man nur bei echten 50-Euro-Scheinen in der 50 einen grünen, wandernden Schimmer, wenn man den Schein kippt. Zudem sind in den Hologrammen bei echten Scheinen in der Bewegung zentrierte Kreise erkennbar. „Das können auch gute, gefälschte Hologramme nicht“, so der Fachmann. Auch das Wasserzeichen, welches verschwinden müsse, wenn man den Schein auf einen dunklen Untergrund legt, sei ein zuverlässiges Erkennungsmerkmal.

Dann ging es an den Selbstversuch: Der Falschgeldbeauftragte ließ die Schülerinnen und Schüler „Blüten“ und echte Geldscheine vergleichen. Teilweise erkannten die Jugendlichen die Fälschung sofort, teilweise mussten sie mehrere Kriterien überprüfen, um wirklich sicher gehen zu können.

Martin Dohmgörgen ermutigte die Auszubildenden beim Verdacht, dass es sich bei einem Schein um Falschgeld handeln könne, diesen nicht zu akzeptieren. „Rufen Sie dann die Polizei, nehmen Sie die Personalien und auch die Kontonummer des Kunden auf“, so Dohmgörgen. Sollte die Prüfung ergeben, dass es sich doch nicht um eine Fälschung handele, erstatte man dem Kunden den Wert des Scheins. Bei einer Fälschung habe man jedoch Pech. „Es gilt das Vier-Augen-Prinzip“, so der Bundesbanker. Akzeptiert sei akzeptiert. „Auf keinen Fall dürfen Sie wissentlich einen gefälschten Schein weitergeben“, mahnte er. Dies werde strafrechtlich verfolgt. „Und dann ist klar, dass Sie dann nicht mehr der Tätigkeit nachgehen werden, die Sie jetzt erlernen“, sagte Dohmgörgen.

(epa)

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