Alle Jahre wieder: Unseriöse Vertriebsmethoden und ungewollte Anbieterwechsel im Energiesektor

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Widerspruch – Kaller Energiedienstleister ene-Unternehmensgruppe erfährt zum Jahresende von Kunden wieder vermehrt von aggressiver Werbung

Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe in Kall, warnt vor unseriösen Werbemethoden mancher Anbieter. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe in Kall, warnt vor unseriösen Werbemethoden mancher Anbieter. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kall – „Wir hören von unseren Kunden in den vergangenen Tagen wieder vermehrt über fragwürdige Werbemethoden, bei denen günstige Stromtarife versprochen werden“, so Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe in Kall. Dabei treten die „Anbieter“ sowohl am Telefon wie auch direkt an der Haustür auf. Oft werde ein Bonus versprochen, so Laß: „Der Bonus wird aber nur selten ausgezahlt, der Kunde zahlt am Ende oft mehr als selbst im teuersten Grundversorgungstarif. Oder es werden absolut unangemessene Preisanpassungen durchgeführt, so dass trotz Bonus die Jahreskosten deutlich höher liegen als gedacht.“

Wie die Bundesnetzagentur berichtet, stellen sich die Anrufer häufig als angeblich „unabhängige Tarifoptimierer“ vor. In den Gesprächen hätten sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise gegeben, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

Teilweise gaben sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen, so die Bundesnetzagentur. Auf diese Weise versuchten sie, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, beispielsweise einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf.

Manche Betroffene seien auch unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert worden und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag – dennoch wurde einigen Verbrauchern im Anschluss an das Telefonat ein Vertragsschluss unterstellt.

In einem solchen Fall rät die Verbraucherzentrale NRW, innerhalb der Widerrufsfrist den Vertrag bei dem Neulieferanten zu widerrufen. Die Frist dafür beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss – allerdings nur, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Wenn dies nicht erfolgte,  beträgt die Frist sogar ein Jahr und 14 Tage. Der Widerruf sollte schriftlich per Fax oder Einschreiben eingereicht werden.

Zudem sollte der Vertragsschluss schriftlich abgestritten werden, am besten per Brief als Einschreiben mit Rückschein. Zudem sollte der bisherige Anbieter darüber informiert werden, dass die dort eingegangene Kündigung nicht wirksam ist und der ursprüngliche Vertrag weiterhin bestehen soll.

Eifeler Presse Agentur/epa

 

 

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