Nach BEV-Pleite: „Bei niemandem geht das Licht aus“

Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe, gibt Entwarnung: Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV fallen die Kunden im Versorgungsgebiet der ene automatisch in die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung. Bild: Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe, gibt Entwarnung: Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV fallen die Kunden im Versorgungsgebiet der ene automatisch in die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung. Bild: Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Auch im Versorgungsgebiet der ene-Unternehmensgruppe gibt es Kunden des ehemaligen Stromanbieters Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV), der Insolvenzantrag gestellt hat – Kunden müssen keine Angst um ihre Stromversorgung haben

Kall – Der Stromanbieter BEV hat einen Insolvenzantrag gestellt und kann seinen rund 500.000 Kunden keinen Strom mehr liefern, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet. Das habe auch Auswirkungen im Kreis Euskirchen, so Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe in Kall: „Auch in unserem Versorgungsgebiet gibt es Kunden, die über BEV ihren Strom bezogen haben.“ Dank der ene müssten diese Kunden aber keine Angst vor einer Versorgungslücke haben. Der Kunde falle zum 1. Februar automatisch in die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung und beziehe in deren Versorgungsgebiet über die ene Strom zum veröffentlichten Tarif.

In folgenden Städten und Gemeinden ist die zur ene gehörende KEV Energie der Grundversorger: Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden. Betroffene Kunden erhalten in den nächsten Tagen automatisch eine schriftliche Bestätigung.

„Selbstverständlich können die Kunden dann bei uns auch einen preisgünstigen Sondervertrag abschließen“, so Laß weiter, denn die Grundversorgung sei teurer. Des Weiteren wies die Vertriebsleiterin darauf hin, dass es für die BEV-Kunden aufgrund des Insolvenzantrags nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht gebe. Hierzu sei gegebenenfalls eine juristische Klärung erforderlich. BEV-Kunden, die Fragen bezüglich ihrer derzeitigen Situation haben, können sich an die Mitarbeiter im Kundencenter der ene unter Telefon 0 24 41/82 200 wenden. Sylwia Laß: „Fest steht jedoch, dass es keine Versorgungslücken für den Kunden geben wird – bei niemandem geht das Licht aus.“

Eifeler Presse Agentur/epa

 

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