Nachfolge im Rathaus der Gemeinde Dahlem

Erwin Bungartz wird Allgemeiner Vertreter, Frank Hütter wird Gemeindekämmerer

Helmut Etten (v.l.), Allgemeiner Vertreter und Gemeindekämmerer, mit seinen Nachfolgern Frank Hütter und Erwin Bungartz sowie Bürgermeister Jan Lembach. Foto: Gemeinde Dahlem
Helmut Etten (v.l.), Allgemeiner Vertreter und Gemeindekämmerer, mit seinen Nachfolgern Frank Hütter und Erwin Bungartz sowie Bürgermeister Jan Lembach. Foto: Gemeinde Dahlem

Dahlem – Personalwechsel im Rathaus der Gemeinde Dahlem: Mit Beginn des kommenden Jahres wird Gemeindeverwaltungsrat Helmut Etten aus Schmidtheim nach über 53 Jahren Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Dahlem und der Vorgängerverwaltung, davon mehr als 23 Jahre als Gemeindekämmerer und mehr als acht Jahre als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, in den verdienten Ruhestand gehen. Jan Lembach, Bürgermeister Dahlem: „Helmut Etten hat in dieser Zeit die Geschicke der Gemeinde Dahlem entscheidend mitgeprägt.“

Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner jüngsten Sitzung die Nachfolger mit Wirkung zum 1. Januar 2020 bestellt. Gemeindeamtmann Erwin Bungartz soll der neue Allgemeine Vertreter von Bürgermeister Jan Lembach werden. Verwaltungsfachwirt Frank Hütter übernimmt als Gemeindekämmerer. Das Votum des Gemeinderates war in beiden Bestellungen einstimmig, was die breite Zustimmung der politischen Vertreter dokumentiert.

Erwin Bungartz ist 53 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Berk und begann 1981 mit seiner Ausbildung im Rathaus der Gemeinde Dahlem. Als Beamter im gehobenen Dienst leitet er seit 2011 den Fachbereich „Planen, Bauen und Gemeindeentwicklung“. Während dieser Zeit konnten in seiner Verantwortung unter anderem zahlreiche Förderprojekte angestoßen und umgesetzt werden.

Frank Hütter ist 45 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Schmidtheim und begann 1990 seine Ausbildung im Rathaus der Gemeinde. Seit 2010 verantwortet er den Fachbereich „Finanzen“ in der Funktion des stellvertretenden Gemeindekämmerers. Lembach und Etten freuen sich, dass die Nachfolge aus der eigenen Mitarbeiterschaft geregelt werden kann.

(epa)

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