Stadt Schleiden führt Ehrenamtskarte ein

Nationalparkstadt schließt sich als 260. Kommune in Nordrhein-Westfalen dem Projekt an – Antragstellung voraussichtlich ab 1. September möglich 

Bürgermeister Ingo Pfennings (v.l.), Karina Conconi (Referat für Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei NRW) und Gabriele Wolff (Sachbearbeiterin für die Ehrenamtskarte bei der Stadt Schleiden) präsentieren den unterzeichneten Kooperationsvertrag sowie ein Muster der künftigen Ehrenamtskarte. Bild: Kerstin Wielspütz/Stadt Schleiden
Bürgermeister Ingo Pfennings (v.l.), Karina Conconi (Referat für Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei NRW) und Gabriele Wolff (Sachbearbeiterin für die Ehrenamtskarte bei der Stadt Schleiden) präsentieren den unterzeichneten Kooperationsvertrag sowie ein Muster der künftigen Ehrenamtskarte. Bild: Kerstin Wielspütz/Stadt Schleiden

Schleiden – Bürgerschaftliches Engagement verdient Würdigung und Anerkennung. Um den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern eine Wertschätzung entgegen zu bringen, hat der Stadtrat die Einführung der Ehrenamtskarte NRW für die Stadt Schleiden beschlossen. Jetzt unterzeichneten Karina Conconi vom Referat für Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei NRW und Bürgermeister Ingo Pfennings die Kooperationsvereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW. Die Stadt Schleiden ist damit die 260. Kommune in Nordrhein-Westfalen, die sich diesem Projekt anschließt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Die Karte ist landesweit in allen Kommunen gültig, die sich am Projekt beteiligen.

„Durch die Ehrenamtskarte erhalten viele unserer ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Würdigung und Anerkennung für ihr tolles Engagement. Sie haben es definitiv verdient!“, freut sich Bürgermeister Ingo Pfennings.

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr (ohne Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung), zum Beispiel im Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Das Engagement bei verschiedenen Organisationen kann zusammengerechnet werden. Es ist eine mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit nachzuweisen. Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag gewährt (das Mindestalter beträgt 14 Jahre) und ist drei Jahre gültig. Antragsteller können die Ehrenamtler/innen selbst oder aber auch „Fürsprecher“ sein.

Die Stadt Schleiden wird nun die weiteren Vorbereitungen treffen (z.B. Kooperationspartner werben), so dass voraussichtlich ab 1. September Anträge auf Ehrenamtskarten möglich sind. Für Rückfragen steht Gabriele Wolff ehrenamt@schleiden.de zur Verfügung. (epa)

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