NRW: Unterricht in allen Schulen wird bis zu den Osterferien ausgesetzt

Ministerin für Schule und Bildung Yvonne Gebauer: Die landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus – Auch Kitas sind betroffen

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, werden die Schulen in NRW geschlossen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, werden die Schulen in NRW geschlossen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

NRW/Kreis Euskirchen – Das NRW-Landeskabinett hat beschlossen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im gesamten Bundesland ab einschließlich Montag, 16. März, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen, wie das Ministerium für Schule und Bildung jetzt mitteilt.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen.“

Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll „ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus“ geleistet werden. Ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, soll sichergestellt werden, um die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge“ zu erhalten.

Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus sollen sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert werden, auch über den Umgang mit den anstehenden Prüfungsverfahren.

Grundsätzlich gelte zum momentanen Zeitpunkt: „Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ablegen können.“

Über den Umgang mit anderen Prüfungsformaten – zum Beispiel Zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Feststellungsprüfungen, Prüfungen an Berufskollegs –sollen die Schulen zeitnah informiert werden.

Laut Pressemitteilung des Kreises Euskirchen gilt die Aussetzung auch für Kindergärten und Kindertagesstätten:

  • Ab Montag dürfen nach Mitteilung des Landes Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder selber übernehmen.

Für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, sowie Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten, keine eigenen Betreuungsmöglichkeiten haben, wird das Jugendamt innerhalb der nächsten Woche versuchen, entsprechende Lösungen zu organisieren.

Hotline des Kreises Euskirchen zu Betreuungsfragen in Kitas:

(Samstag und Sonntag, 14. und 15. März, von 10 bis 14 Uhr, ab Montag von 9 bis 15 Uhr)

02251 / 15-155

E-Mail: kitaeltern@kreis-euskirchen.de

(epa)

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