„Polizei wird in der Mai-Nacht kontrollieren“

Maifeiern sind verboten, privates Maibaumsetzen nur unter Einhaltung der Corona-Verordnung erlaubt

In diesem Jahr verboten: Gesellige Mainachtzusammenkünfte im öffentlichen Raum. Archivbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
In diesem Jahr verboten: Gesellige Mainachtzusammenkünfte im öffentlichen Raum. Archivbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen/NRW – Aufgrund der bestehenden Corona-Schutzverordnung mit dem Kontaktverbot sind traditionelle Maifeierlichkeiten in diesem Jahr verboten. Günter Rosenke, Landrat Kreis Euskirchen bedauert: „Die Verordnung lässt uns leider keinen Spielraum, auch traditionelle Feste wie der beliebte Tanz in den Mai müssen abgesagt werden.“ Das Aufstellen von Dorf-Maibäumen, bei dem in der Regel der Junggesellenverein in voller Mannschaftsstärke und mit PS-starker Traktor-Unterstützung anrückt, sei in diesem Jahr ebenfalls nicht erlaubt.

Immerhin: Der Verkauf von Birken ist laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes möglich. Erlaubt ist laut Pressemitteilung des Kreises Euskirchen auch das Aufstellen eines privaten Maibaumes bzw. das Anbringen von Maiherzen – allerdings nur, wenn die Vorgaben des Kontaktverbotes beachtet werden. Das heißt konkret: „Maximal zwei Personen dürfen in der Mainacht gemeinsam unterwegs sein, und sie müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten“, betont der Landrat. Für die Mainacht kündigte Rosenke, der zugleich auch Leiter der Kreispolizeibehörde ist, entsprechende Kontrollen durch die Polizei an.

Erneut bittet Rosenke um Verständnis für die aktuell geltenden Regeln. „Auch wenn es jetzt vorsichtige Lockerungen gibt, dürfen wir nicht leichtsinnig werden. Nur wenn wir alle weiterhin diszipliniert die Hygiene- und Abstandsregeln beachten, können wir behutsam und schrittweise den Weg in Richtung Normalität fortsetzen – und hoffentlich im nächsten Jahr auch wieder zünftig in den Mai feiern.“ (epa)

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