„Die Branche steht am Abgrund“

DEHOGA empört über geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Rund 75 Prozent der Betriebe seien in ihrer Existenz bedroht – „Eingriff in die Ausübung der Berufsfreiheit“

Auch im Kreis Euskirchen mussten die Restaurant- wie hier das gerade erst eröffnete Restaurant "Rodizio" - wieder schließen, obwohl sich gerade die Gastronomiebranche ausgeklügelte Hygienekonzepte vorweisen konnte. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa.
Auch im Kreis Euskirchen mussten die Restaurants – wie hier das gerade erst eröffnete Restaurant „Rodizio“ in Kommern – wieder schließen, obwohl die Gastronomiebranche ausgeklügelte Hygienekonzepte vorweisen konnte und selbst das Robert-Koch-Instititut das Infektionsrisiko in Gaststätten als gering einstufte. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa.

Kreis Euskirchen/NRW – „Als Interessenvertreter des Gastgewerbes halten wir eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfes zur geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für dringend geboten“, teilt Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein e. V., jetzt in einer Pressemitteilung mit. Behördlich oder gesetzlich angeordnete Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen bedürften zwingend eines angemessenen finanziellen Ausgleichs. „Wir fordern von der Politik verantwortungsvolles Handeln. Sie muss dafür sorgen, dass die Unternehmer einen angemessenen gesetzlich geregelten Anspruch auf Entschädigung haben“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hätten Hotellerie und Gastronomie wiederholt Betriebseinschränkungen und Betriebsschließungen hinnehmen müssen. Die Bundesregierung habe zur Kompensation Hilfsprogramme aufgelegt, für die die Branche dankbar sei, die jedoch, so der DEHOGA Nordrhein, „in der Praxis leider oftmals nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen“. Auch in den Sommermonaten hätten die gewohnten Umsätze aufgrund von Abstandsregeln nicht erzielt werden können. In der Jahresbetrachtung hätten die gastgewerblichen Unternehmen trotz der erhaltenen finanziellen Hilfen einen Umsatzverlust von durchschnittlich 35 Prozent zu verzeichnen gehabt.

„Der erneute Shutdown im November führt die Unternehmen noch tiefer in die Krise. Die Branche steht am Abgrund, viele Betriebe werden diese erneuten Beschränkungen nicht überstehen. Rund 75 Prozent der Unternehmen sind wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht“, so DEHOGA weiter. Die Pläne der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes stießen nicht nur bei den Betroffenen auf völliges Unverständnis. Der DEHOGA Nordrhein halte es unabhängig von den massiven verfassungsrechtlichen Bedenken für völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung sich das Recht vorbehalte, Betriebe zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu schließen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich leisten zu müssen.

„Zudem wollen wir keine Almosen“, wird Christoph Becker zitiert, „also keine Abhängigkeit vom Wohlwollen der Regierung. Wir fordern vielmehr eine gesetzlich geregelte finanzielle Entschädigung für jeden unverschuldeten Eingriff in die Ausübung der Berufsfreiheit!“ Das Gastgewerbe habe in den letzten Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass es sehr verantwortungsvoll handele und alles unternehme, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. „Der DEHOGA Nordrhein wird mit aller Macht gegen eine solche Ungerechtigkeit vorgehen und wird auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht nicht scheuen. Wenn die aktuellen Pläne umgesetzt werden, bedeuten diese das Ende einer bunten vielfältigen Hotel- und Gastronomieszene“, so der DEHOGA abschließend.

Zu DEHOGA-Nordrhein gehören rund 51.000 Betriebsstätten mit über 400.000 Beschäftigten und über 10.000 Azubis, die rund 16, 5 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. (epa)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

elf − drei =