Besuch der Kreisverwaltung nur noch mit Termin, Maske und negativem Schnelltest

Im Kreishaus soll ein öffentliches Testzentrum eingerichtet werden – Begründet wird die zusätzliche Testpflicht mit „mehr Sicherheit für alle“

Die Anzahl der positiv Getesteten ist durch die neusten politischen Beschlüsse maßgeblich für Schulschließungen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Für den Besuch im Kreishaus benötigt man ab Montag nicht nur einen Termin und eine Maske, sondern auch noch einen negativen Schnelltest, der vor Ort gemacht werden kann.  Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Euskirchen – Ab dem kommenden Montag, 3. Mai, ist der Zugang zur Kreisverwaltung und aller Nebenstellen nur noch mit einem negativen Schnelltest möglich. „Die Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses wird vor dem Zutritt ins Kreishaus kontrolliert“, heißt es aus dem Kreishaus. Dieser Test könne entweder vor Ort im Kreishaus gemacht werden oder in einer der vielen Bürgerteststellen. Wichtig sei nur, dass der Test nicht älter als 24 Stunden zurückliege.

Die Kreisverwaltung will ab Montag im Kreishaus ein öffentliches Testzentrum für Besucherinnen und Besucher einrichten. Wer einen Termin in der Kreisverwaltung habe, könne sich hier kurzfristig testen lassen, und zwar montags bis samstags von 7.30 bis 11 Uhr. Betreiber des Testzentrums ist das Berufsbildungszentrum Euenheim (BZE). Vom Test bis zur Übermittlung des Ergebnisses sollten rund 30 Minuten einkalkuliert werden. „Eine Terminreservierung für einen Schnelltest ist nicht nötig. Der Zugang zum Schnelltestzentrum erfolgt über einen separaten Eingang direkt neben dem Eingang am Hauptportal des Kreishauses“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Alternativ könne für den Besuch im Kreishaus natürlich auch ein negatives Testergebnis einer anderen Bürgerteststelle vorgelegt werden. Eine aktuelle Übersicht über alle Teststellen im Kreis Euskirchen findet sich auf https://corona.kreis-euskirchen.de.

Nach wie vor gelte darüber hinaus, dass die Räume der Kreisverwaltung von Besucherinnen und Besuchern nur nach Terminvereinbarung betreten werden dürften und dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestehe, wobei weiterhin dringend darum gebeten werde, für den besseren Schutz FFP2-Masken (bzw. vergleichbare wie KN95/N95) zu verwenden. (epa)

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