Schulen und Kitas schließen vermutlich ab Montag im Kreis Euskirchen

Sieben-Tage-Inzidenz hat an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den neu beschlossenen RKI-Grenzwert von 165 überschritten

Die Anzahl der positiv Getesteten ist durch die neusten politischen Beschlüsse maßgeblich für Schulschließungen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Die Anzahl der positiv Getesteten ist durch die neusten politischen Beschlüsse maßgeblich für Schulschließungen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Durch die von der Bundespolitik neu festgelegten Regeln, die als „Corona-Notbremse“ bezeichnet werden, müssen im Kreis Euskirchen aller Wahrscheinlichkeit nach Schulen und Kindergärten ab Montag wieder schließen, wie das Kreishaus mitteilt. Nach der offiziellen Feststellung des Landes, die für das Wochenende erwartet wird, würden Schulen in den Distanzunterricht wechseln (mit Ausnahme der Abschlussklassen) und Kitas ab Montag geschlossen bleiben (dort ist eine Notbetreuung möglich). Aktuelle Infos veröffentlicht das NRW-Gesundheitsministerium unter www.mags.nrw. Eine Verordnung des Kreises Euskirchen werde darüber hinaus nicht nötig sein, wie der Kreis Euskirchen mitteilt.

Maßgeblich für die Maßnahmen sind die veröffentlichen Inzidenzwerte des Robert-Koch-Institutes (RKI) und nicht die Werte des Landeszentrums Gesundheit NRW. Die Landeswerte sind in der Vergangenheit immer wieder rückwirkend korrigiert worden, was das RKI nicht mache, wie es aus dem Kreishaus heißt. Daher kann es zwischen beiden Instituten zu Abweichungen kommen. Da der Kreis Euskirchen aber in der Inzidenz über 100 liegt und damit über den neu festgelegten Grenzwert von 100, gelten ab 0 Uhr am Samstag, 24. April,  folgende Regelungen:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum, sprich die eigene Wohnung.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung, man darf die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder die Runde mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
  • Für Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- oder Blumenhandels gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
  • Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.
  • Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.
  • Schulen gehen in den Wechselunterricht

Wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Grenzwert von 165 überschritten, dann gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

Die Schulen schließen und gehen in den Distanzunterricht. Kitas schließen ebenfalls. Allerdings besteht dabei die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung schicken. Dazu müssen sie eine „Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung“ ausfüllen und damit erklären, dass sie an bestimmten Tagen die Betreuung ihrer Kinder ansonsten nicht sicherstellen können (Formular auf www.mkffi.nrw).

Die „Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Die Inzidenz wird folgendermaßen berechnet: (Positiv Getestete / Einwohnerzahl) x 100.000 = 7-Tage-Inzidenz. Eine Inzidenz von 100 entspricht also einem Anteil von positiv auf Sars-Cov-2 Getesteten von 0,1 Prozent der Bevölkerung, eine Inzidenz von 165 demnach 0,165 Prozent.

(epa)

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