Flutkatastrophe: Aufbauhilfen können ab Freitag beantragt werden

Im Kreis Euzskirchen stehen zahlreiche Anlaufstellen zur Verfügung – Anträge können online eingereicht werden

Landrat Markus Ramers und Wiederaufbaukoordinator Achim Blindert informieren zu den Wiederaufbauhilfen. Bild: Silvia Vanselow, Kreismedienzentrum
Landrat Markus Ramers und Wiederaufbaukoordinator Achim Blindert informieren zu den Wiederaufbauhilfen. Bild: Silvia Vanselow, Kreismedienzentrum

Kreis Euskirchen – In einer heutigen Pressekonferenz haben Landrat Markus Ramers und der Wiederaufbaukoordinator des Kreises Euskirchen Achim Blindert über den aktuellen Stand zu den Wiederaufbauhilfen des Bundes und Landes NRW für den Kreis Euskirchen informiert. Ab Freitag, 17. September, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online eingereicht werden.

Landrat Markus Ramers: „Als Landrat des Kreises Euskirchen ist es mir wichtig, dass wir alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet bereits zu Beginn der Antragstellung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Von Anlaufstellen in den Kommunen, über eine Service-Hotline, bis hin zu einem Info-Mobil, das im gesamten Kreis unterwegs sein wird – der Kreis Euskirchen ist vorbereitet. Wir leisten dort Hilfe, wo sie benötigt wird, bei den Menschen vor Ort.“

Wiederaufbaukoordinator und Allgemeiner Vertreter des Landrats Achim Blindert: „Die finanziellen Mittel des Bunds und des Landes NRW sind ein elementarer Bestandteil, um unsere Städte und Gemeinden wiederherzurichten. Alle Betroffenen aus den unterschiedlichen Bereichen, dazu gehören auch unsere Vereine, Landwirte, Fortwirtschaft und Unternehmen haben nun die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2023.“

Im Einzelnen teilt der Kreis Euskirchen Folgendes mit:

„Privathaushalte

–              Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.

–              Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

–              Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.

–              Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unternehmen

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

–              Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend

–              Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.

–              Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Landwirtschaft

–              Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.

–              Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

–              Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft

–              Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.

–              Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind.

Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.

–              Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.“

Anlaufstellen des Kreises Euskirchen

Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte

Bad Münstereifel, Fachhochschule für Rechtspflege II, Hermann-Pünder-Straße 2

Blankenheim, Rathaus, Rathausplatz 16

Wasserwerk, Koblenzer Straße 19

Dahlem                Rathaus in Schmidtheim, Hauptstraße 23

Euskirchen / Kreishaus Jülicher Ring 32, Namslauer Stube und Foyer

Hellenthal, Rathaus, Rathausstraße 2

Kall, Rathaus, Bahnhofstraße 9

Mechernich, Fraktionsbüro der UWV Nähe Rathaus, Bergstraße 17

Nettersheim, Schulungsraum der Feuerwehr, Krausstraße 2

Schleiden, Rathaus, Blankenheimer Straße 2

Weilerswist, Rathaus, Bonner Straße 29

Zülpich,                Rathaus, Markt 21

Eine Terminbuchung ist erforderlich unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin

Service-Hotline des Kreises (ab 17.09.): 02251 – 15-8850

Mo. – Fr. von 8:30 – 20:00 Uhr

Sa. – So. von 8:30 – 14:00 Uhr

Mit dem „Info-Mobil“ des Kreises werden zusätzlich dezentrale Anlaufstellen geschaffen. (epa)

Alle Informationen findet man auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Service-Hotline des Landes NRW: 0211 / 4684-4994

Montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

Die Förderrichtlinie und den Leitfaden gibt es unter: https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau/wiederaufbau-finanzielles

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