Wiederaufbauhilfe: Beratungen für Flutopfer im Kaller Rathaus angelaufen

Anträge auf finanzielle Unterstützung können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden – Bürgermeister Hermann-Josef Esser appelliert an Mitbürger, noch vor dem Winter ungenutzten Wohnraum für Menschen, die derzeit in Notunterkünften leben, zur Verfügung zu stellen

In einer mehrstündigen Sondersitzung hatte Bürgermeister Hermann-Josef Esser kürzlich über den Sachstand nach der Hochwasser-Katastrophe berichtet. Jetzt können Betroffene Wiederaufbauhilfe beantragen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur
In einer mehrstündigen Sondersitzung hatte Bürgermeister Hermann-Josef Esser kürzlich über den Sachstand nach der Hochwasser-Katastrophe berichtet. Jetzt können Betroffene Wiederaufbauhilfe beantragen. Archivbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur

Kall – Alle Kaller Bürger, deren Häuser vom Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden, können jetzt Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen. Das trifft auch für Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen allgemein, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie für Vereine zu. „Die finanziellen Mittel des Bundes und des Landes NRW stehen bereit. Alle Betroffenen haben ab sofort die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2023 finanzielle Unterstützung zu beantragen“, informiert Hermann-Josef Esser, der Bürgermeister der Gemeinde Kall.

Damit sich niemand allein durch die Antragstellung arbeiten muss, habe die Gemeinde Kall eine Servicestelle im Kaller Rathaus eingerichtet. „Hier möchten wir in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen Privathaushalten bei der Antragsstellung behilflich sein“, so Esser. In einem zweiten Schritt soll die Servicestelle auch von Gemeindemitarbeitern unterstützt werden, die dann vorwiegend Vermittlungsaufgaben übernehmen. Esser weiter: „Den Bürgern in Kall soll vor Ort umfassend bei ihren Anliegen im Rahmen der Hochwasserkatastrophe geholfen werden. Egal, ob es um Sanierungsfragen geht, ob man einen Sachverständigen benötigt oder psychosoziale Versorgung.“

Wie groß dieses kommunale Unterstützungsangebot sein werde, dies richte sich stark nach dem Ergebnis der Abfrage zum Hilfebedarf, den die Gemeinde Kall durch eine Fragebogenaktion derzeit zu ermitteln versucht. „Wir gehen zum Beispiel davon aus, dass manche Betroffene in unserer Kommune vor dem Winter neuen Wohnraum benötigen, weil sie in ihrer Notunterkunft nicht länger bleiben können“, erklärt Bürgermeister Esser. Für diese Menschen suche die Gemeinde dringend Wohnraum. Rat und Verwaltung appellierten daher an alle Hauseigentümer, in dieser Notsituation ungenutzten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Sachlich, aber dennoch in manchen Situationen sichtlich von den Folgen der Katastrophe betroffen informierte berichtete Bürgermeister Hermann-Josef Esser den Rat der Gemeinde Kall über den Sachstand zur Flutkatastrophe in Kall. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Sachlich, aber dennoch in manchen Situationen sichtlich von den Folgen der Katastrophe betroffen informierte Bürgermeister Hermann-Josef Esser den Rat der Gemeinde Kall über den Sachstand zur Flutkatastrophe in Kall. Archivbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

„Es gibt noch freien Wohnraum in unserer Kommune. Viele Eigentümer möchten jedoch nicht vermieten, was ihr gutes Recht ist. Doch ich bitte diese Menschen, jetzt eine Ausnahme zu machen, denn für viele Mitbürger und Mitbürgerinnen wird sich die Wohnsituation zum Winter hin weiter verschärfen“, so Esser. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, der könne sich bei der Gemeinde Kall unter 0 24 41/88 80 melden.

Bei der Wiederaufbauhilfe für Privathaushalte  können förderfähige Kosten bis zu 80 Prozent erstattet werden. Bei denkmalpflegerischem Mehraufwand können sogar 100 Prozent der Kosten übernommen werden. In der Regel werde für Schäden am eigenen Hausrat eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst, heißt es aus dem Kreishaus. Einem Ein-Personen-Haushalt stünden so 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhielten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro). „Man kann die Wiederaufbauhilfe nur online beantragen“, informiert Esser. Das Online-Förderportal sei bereits freigeschaltet.

Von der Flut betroffene Unternehmen könnten bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen, teilt der Kreis Euskirchen mit. Außerdem würden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung sei eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Man benötige die Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung. Über die Antragstellung berieten dann die Kammern. Dort finde auch eine erste erste Prüfung der Anträge statt. Danach könne der Antrag online bei der NRW.BANK eingereicht werden. Die Unternehmerinnen und Unternehmen könnten jedoch bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Auch Landwirte sollen nicht leer ausgehen, betont der Kreis. Die Hochwasserhilfen umfassten Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten könnten hier erstattet werden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung müssen beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Ähnlich sieht die Förderung in der Forstwirtschaft aus. Auch hier sind Förderungen zwischen 80 und 100 Prozent je nach Härtefall denkbar. „Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind“, so die Kreisverwaltung. Seien weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, sei eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich. Die Anträge könnten beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Alle Informationen findet man auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen. Dort erfährt man auch detailliert, welche Unterlagen und Nachweise man für die Antragstellung einreichen muss.

Die Service-Hotline des Landes NRW lautet: 02 11/46 84 49 94. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr erreichbar.

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