Betretungsverbot durch Ministeriumsbeschluss für Beschäftigte der Nordeifelwerkstätten

Werkstätten für Menschen mit Behinderung dürfen ab sofort bis voraussichtlich 19. April nur für besondere Personengruppen Betreuung gewährleisten – Produktion bei den NEW wird aufrechterhalten – Lebensmittelmärkte CAP und NimmEssMit weiterhin geöffnet

Einer der größten Arbeitgeber im Kreis, die Nordeifelwerkstätten (NEW), Dienstleister für Menschen mit Behinderungen, ist ebenfalls von den Schließungen öffentlicher Betreuungs-Einrichtungen betroffen und darf nur für besondere Personen eine Notbetreuung ermöglichen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Einer der größten Arbeitgeber im Kreis, die Nordeifelwerkstätten (NEW), Dienstleister für Menschen mit Behinderungen, ist ebenfalls von den Schließungen öffentlicher Betreuungs-Einrichtungen betroffen und darf nur für besondere Personen eine Notbetreuung ermöglichen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Nachdem zur Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung Schulen und Kindertagesstätten geschlossen wurden, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ab Mittwoch, 18. April auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung die allgemeine Betreuung untersagt. Ausgenommen sind lediglich, wie auch bei Schulen und Kitas, zu Betreuende besonderer Personengruppen und Sonderfälle.

Im Klartext heißt das: Der Gesetzgeber lässt nur die Betreuung von Personen zu, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und bei denen alle Betreuungs- oder Pflegepersonen zu besonderen Berufsgruppen gehören. Dazu gehören Personen, die in einer „Kritischen Infrastruktur“ tätig sind, wie etwa aus den Sektoren Energie, Ernährung, Hygiene, Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze, Gesundheit, Finanz- und Wirtschaftswesen, Transport und Verkehr, Nachrichten- und Informationswesen, staatliche Verwaltung und mehr. Um dies in Anspruch nehmen zu können, ist allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig, um nachweisen zu können, dass die Betreuungspersonen in den besonderen Berufsgruppen tätig sind.

Im Kreis Euskirchen sind durch den Erlass auch die Nordeifelwerkstätten (NEW), mit nahezu 1500 Beschäftigten und Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber im Kreis Euskirchen, betroffen. Georg Richerzhagen, Geschäftsführer NEW: „Wir möchten in dieser schwierigen Situation an die Solidarität und das Verständnis jedes Einzelnen appellieren. Selbstverständlich machen wir alles möglich, um die Beschäftigten, die durch den Gesetzgeber vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sind, im notwendigen Umfang zu betreuen. Unsere Produktion bleibt aufrechterhalten und wir sind zuversichtlich, unsere Kunden weiterhin umfassend bedienen zu können“. Auch die Lebensmittelmärkte CAP-Markt in Euskirchen-Kuchenheim und der NimmEssMit-Markt in der Fußgängerzone von Bad Münstereifel haben weiter geöffnet.

Richerzhagen: „Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Betreuung für unsere Beschäftigen. Insofern können auch Beschäftigte, deren pflegerische und soziale Betreuung für den normalen Betreuungszeitraum in den NEW nicht sichergestellt ist, auf unser Notangebot zurückgreifen.“

 

Eifeler Presse Agentur/epa

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