KSK Euskirchen trifft weitere prophylaktische Maßnahmen

Serviceanliegen können jederzeit rund um die Uhr online bzw. über die mobilen Apps der Sparkasse abgewickelt werden

Den Kunden steht auch weiterhin das kompetente Telefonteam der KSK Euskirchen für alle Serviceanliegen zur Verfügung. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Den Kunden steht auch weiterhin das kompetente Telefonteam der KSK Euskirchen für alle Serviceanliegen zur Verfügung. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Um gemeinsam mit den Kunden die Corona-Pandemie so gut wie möglich durchzustehen, versucht die KSK Euskirchen, vorausschauend Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Kunden sowie der Mitarbeitenden zu treffen. Die Maßnahmen sollen zudem gewährleisten, dass die Funktionsfähigkeit der heimischen kreditwirtschaftlichen Infrastruktur, die Bargeldversorgung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch weiterhin sichergestellt bleiben.

Derzeit arbeiten bereits zahlreiche KSK-Mitarbeiter via Homeoffice. Zudem wurden die Teams vor Ort so aufgeteilt, dass eine Ansteckung mit dem Virus bestmöglich verhindert werden kann. Als weitere prophylaktische Maßnahme hat die Kreissparkasse jetzt beschlossen, zwei Beratungscenter vorübergehend zu schließen. Betroffen sind das BC in Bad Münstereifel, Vorstadt, Bendenweg 17, ab Mittwoch, 1. April, sowie das BC Veybach, Veybachstraße 3, in Euskirchen, ab Donnerstag, 2. April.

Serviceanliegen können jederzeit rund um die Uhr online bzw. über die mobilen Apps der Sparkasse abgewickelt werden. Darüber hinaus steht den Kunden das kompetente Telefonteam für alle Serviceanliegen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und für die Beratung durch die persönlichen Berater unverändert von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr (nach Terminabsprache) zur Verfügung.

„Unsere Kunden können ab Anfang April 2020 die Aussetzung ihres Verbraucherdarlehens in der Internetfiliale unkompliziert eigenständig und fallabschließend beantragen“, so Rita Witt, Direktorin des KSK-Vorstandsstabs. Zur Umsetzung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie sei u. a. für Verbraucherdarlehen eine Aussetzung der Darlehensraten für die Monate April bis Juni 2020 möglich, sofern der Darlehensnehmer durch die außergewöhnlichen Verhältnisse entsprechende Einkommensausfälle habe. „Die Laufzeit der Darlehen verlängert sich dadurch entsprechend“, so Witt weiter.

Selbständige Kunden, die im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Milliarden-Hilfsprogramms ein Förderdarlehen der KfW beantragen möchten, könnten dies ab sofort über eine elektronische Antragsstrecke in drei Schritten im KSK-Firmenkundenportal in die Wege leiten, sofern sie das Online-Banking nutzten. „Um unsere Firmenkunden schnell unterstützen zu können, verstärken wir bei Bedarf unsere Beraterteams personell“, informiert Witt.

Zum eigenen sowie zum Schutz der KSK-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und aus Verantwortung und Solidarität gegenüber der Allgemeinheit bittet die KSK, persönliche Anliegen nur in wichtigen Fällen vor Ort zu erledigen.

„Die starke Gemeinschaft der Sparkassenfinanzgruppe stellt auch in der Krise die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sicher“, so Rita Witt abschließend.

Eifeler Presse Agentur/epa

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