Inklusion im Kreis Euskirchen

Handlungskonzept und Broschüre in leichter Sprache erstellt

Bei einem Treffen der „Zukunftswerkstatt Inklusion“: Unter dem Motto „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ hat sich der Kreis Euskirchen auf den Weg gemacht und ein Handlungskonzept erstellt. Foto: KoBIZ
Bei einem Treffen der „Zukunftswerkstatt Inklusion“: Unter dem Motto „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ hat sich der Kreis Euskirchen auf den Weg gemacht und ein Handlungskonzept erstellt. Foto: KoBIZ

Kreis Euskirchen – Im Sinne der UN-Behindertenkonvention 2008 hat sich der Kreis Euskirchen mit einer Vielzahl von Beteiligten auf den Weg gemacht und im Dezember 2018 das Konzept „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ veröffentlicht. Parallel ist die dauerhafte Weiterentwicklung der Vision der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe vorgesehen, denn Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, wie Günter Rosenke, Landrat Kreis Euskirchen, sagt: „Inklusion ist die Leitidee für unser Zusammenleben. Denn Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch an unserer Gesellschaft, an ihren Einrichtungen und Angeboten teilhaben kann. Inklusion fordert, dass jeder Mensch so akzeptiert wird, wie er ist, und dass die Parallelwelten von Menschen mit und ohne Behinderung zu einer Welt zusammenfließen.“

Den Begriff der Inklusion definiert der Kreis Euskirchen im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die unter Artikel 2 das Diskriminierungsverbot nennt. Damit geht die Botschaft einher, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen angesprochen werden, sondern alle Bevölkerungsgruppen, die keine volle Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.

Das Konzept wurde in Zusammenarbeit des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung Euskirchen erstellt. Die Fachabteilungen haben zu den Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung, Wohnen, Mobilität und Barrierefreiheit und Freizeit gearbeitet und ihre Expertise eingebracht. Das Handlungskonzept ist zum einen eine Bestandsaufnahme bereits bestehender Aktivitäten und Maßnahmen des Kreises Euskirchen im Bereich der Inklusion sowie im Weiteren die Zieldefinition und die Feststellung von zukünftigem Handlungsbedarf.

Um dem gerecht zu werden, werden neue Ziele aus den Fachbereichen und die Umsetzung geplanter Maßnahmen überprüft und konzeptionell in der weiter bestehenden Arbeitsgruppe Inklusion weiterentwickelt. Beispiele sind etwa das Fahrplanangebot des ÖPNV, das ausgeweitet wurde, der barrierefreie Ausbau von Haltestellen im Kreisgebiet, der durch den Kreistag beschlossen und noch dieses Jahr beginnen soll, sowie Kundeninformationen, wie zum Beispiel ein „Flyer für Senior*innen“, der über das TaxiBusPlus Angebot informiert.

Um eine breite Teilhabe zu ermöglichen, wurde das Handlungskonzept durch ein Übersetzungsbüro in leichte Sprache übersetzt und in Form einer Broschüre gedruckt. Leichte Sprache kennzeichnet sich durch eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksform. Die Texte werden von einer Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen gelesen und auf ihre Verständlichkeit überprüft.

Die Erstellung der Broschüre ist das erste Druckerzeugnis des Kreises Euskirchen in leichter Sprache, mit dem Ziel, die Chancen auf politische Teilhabe und Mitwirkung für Menschen mit Behinderung oder geringen Sprachkenntnissen zu vereinfachen.

Die Broschüren werden an Kommunen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und inklusive Organisationen sowie weiterführende Schulen mit Förderbedarf verschickt. Außerdem werden Menschen mit geringer deutscher Sprachkenntnis über die Verteiler des KoBIZ erreicht. Interessenten können die Broschüre auch per E-Mail an judith.koenig@kreis-euskirchen.de anfordern. (epa)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

17 − zwölf =