Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern Mechernich und Schleiden umfänglich eingeschränkt

Besucher dürfen die beiden Krankenhäuser ab kommenden Samstag grundsätzlich nicht mehr betreten, es sei denn, es liegen triftige Ausnahmegründe vor

Ob eine Ausnahme beim Besuchsverbot in den Krankenhäusern Mechernich und Schleiden möglich ist, muss vorher telefonisch erfragt werden. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Ob eine Ausnahme beim Besuchsverbot in den Krankenhäusern Mechernich und Schleiden möglich ist, muss vorher telefonisch erfragt werden. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – „Wir sehen uns leider aufgrund der COVID-Entwicklung gezwungen, ab Samstag, 31. Oktober 2020, die Besuchsmöglichkeiten in unseren beiden Krankenhäusern in Mechernich und Schleiden umfänglich einzuschränken“, teilt Manfred Herrmann, Geschäftsführer Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, jetzt mit. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Besucher die beiden Krankenhäuser grundsätzlich nicht mehr betreten, es sei denn, es liegen triftige Ausnahmegründe wie Besucher von Patienten mit besonders schweren Erkrankungen oder bei der Entbindungssituation vor.

Die Ausnahmegründe können telefonisch direkt über die jeweilige Station erfragt werden. Dort wird entschieden, ob und in welchem Umfang das Besuchsverbot im Einzelfall aufgehoben werden kann. Herrmann: „Wir weisen darüber hinaus nochmals darauf hin, dass die verbleibenden Besucher unbedingt beim Betreten des Krankenhauses eine FFP2-Maske tragen müssen.“

(epa)

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