„Null Cent Novemberhilfe bei 100 Prozent Kosten“

DEHOGA Nordrhein beklagt, dass die Gastronomie- und Hotelbranche bislang vergeblich auf die Umsetzung der Hilfen wartet

Die Tische in Restaurants müssen im Lockdown unbesetzt bleiben, doch die Kosten laufen weiter. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Die Tische in Restaurants müssen im Lockdown unbesetzt bleiben, doch die Kosten laufen weiter. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA ) Nordrhein schlägt Alarm: Auch im Kreis Euskirchen würden Gastronomen und Hoteliers bislang vergeblich darauf warten, dass die von der Politik versprochene Novemberhilfe sich auch in konkreten Zahlungen bewahrheitet. Auf Anordnung der Politik als Maßnahme gegen die Corona-Krise mussten Restaurants und Gaststätten im November ihre Betriebe zum wiederholten Male schließen. Bars, Clubs und Diskotheken seien seit März durchgehend geschlossen. Hotels dürften keine Touristen beherbergen, das Tagungsgeschäft sei zum Erliegen gekommen. Die Event- und Veranstaltungsgastronomie habe seit März keine Einnahmen mehr. Die entstehenden Umsatzeinbußen seien dementsprechend massiv, wie es von Christoph Becker, Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein, heißt.

„Um dieses Sonderopfer, das von der Gastronomie und Hotellerie im Sinne des Allgemeinwohls verlangt wird, auszugleichen hat die Bundesregierung die Novemberhilfen beschlossen und die Fortsetzung für den Dezember angekündigt. Die Betroffenen leiden unter den Beschränkungen bei der Ausübung ihres Berufs, haben diese jedoch bislang mitgetragen, da ihnen eine Kompensation durch Novemberhilfe und Überbrückungshilfe II in Aussicht gestellt wurde“, so Becker.

Tatsächlich aber hätten die Unternehmen bis heute noch keinen einzigen Cent aus der Novemberhilfe erhalten. Die gesamten Kosten wie Pachten, Lohnkosten, Energiekosten, Wareneinsatz und ähnliches, müssten weiter bezahlt werden, also „null Cent Novemberhilfe bei 100 Prozent Kosten“, so die DEHOGA..

Becker: „Die finanziellen Reserven sind zwischenzeitlich bei fast allen Unternehmern und Unternehmerinnen aufgebraucht, die Betriebe stehen am Rand der Insolvenz, Mitarbeiter und Mitarbeitereinnen müssen mit der Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse rechnen. Das alles belastet unsere Unternehmer und Unternehmerinnen und lässt das Verständnis und die Unterstützung für die ausgesprochenen Maßnahmen und damit das Vertrauen in die Politik schwinden.“ Zudem ist nicht nur ein andauernder Lockdown bis zum 20. Dezember angekündigt, sondern es ist bereits jetzt schon von einer weiteren Verlängerung bis in den Januar die Rede, so dass auch das wichtige Weihnachts- und Sylvestergeschäft ausfallen würde.

Becker: „Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die angekündigten Gelder endlich und schnellstens ausgezahlt werden.“ (epa)

Ein Gedanke zu „„Null Cent Novemberhilfe bei 100 Prozent Kosten““

  1. Ein Gast-Kommentar von Rechtsanwalt Christoph Becker, Geschäftsführer im DEHOGA Nordrhein:
    Hotelübernachtungen: Verwandtenbesuche nicht verboten!
    „Die Politik diskutiert seit Tagen die Frage, ob über die Weihnachtsfeiertage Hotelübernachtungen für Verwandtenbesuche erlaubt sein sollen. Ich kann die Diskussion nicht nachvollziehen: Die Hotelübernachtung zum Zwecke eines Verwandtenbesuches war und ist nicht verboten! Untersagt sind lediglich Übernachtungen zu touristischen Zwecken, zu denen der Verwandtenbesuch aber gerade nicht gehört. Ein Tourist ist ein Urlaubsreisender, also jemand, der reist, um fremde Orte und Länder kennenzulernen. Solche Reisende sind derzeit ohnehin nicht unterwegs. Was will man in einer Stadt oder einer Region, in der der gesamte Freizeitbereich geschlossen ist. Kein Restaurant, kein Museum und kein Konzert kann besucht werden. Von daher zieht auch das ohnehin fadenscheinige Argument der Bundesregierung und der Landesregierungen nicht, dass vermeintlich touristisch Reisende unter dem Deckmantel des Verwandtenbesuchs in einem Hotel einchecken könnten. Zudem ist ein Hotel durch die strengen Hygienekonzepte derzeit ohnehin einer der sichereren Orte. Welchen Sinn macht es, Kinder und Enkelkinder zu zwingen, bei den Großeltern zu übernachten, bei denen man sich dann auch noch gemeinsam das Bad teilen muss, statt alle sicher im Hotel unterzubringen?
    Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind nicht nur rechtlich auf dem Holzweg. Manchmal sollte man auch den gesunden Menschenverstand einschalten!“

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