Bereits ab Dezember drei neue Standorte in Euskirchen, Mechernich und Schleiden – Letzte Novemberwoche wegen Umstellungsarbeiten geschlossen
Kreis Euskirchen – Bislang wurden die Leistungen der Sozialhilfe durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen bearbeitet. Dies ändert sich: Ab dem 1. Januar 2020 wird der Kreis Euskirchen für die Gewährung dieser Leistungen (SGB XII) zuständig. Bereits ab Montag, 2. Dezember, stehen die Ansprechpartner in den neuen Standorten zur Verfügung und nicht mehr in den Rathäusern der Städte und Gemeinden. Künftig erfolgt an folgenden drei Standorten die Sachbearbeitung durch den Kreis Euskirchen:
„Um die notwendigen Umstellungsarbeiten erledigen zu können, müssen alle Sozialämter der Städte und Gemeinden in der Woche vom 25. bis 29. November geschlossen werden“, teilt der Kreis Euskirchen mit. (epa)