Besucher dürfen die beiden Krankenhäuser ab kommenden Samstag grundsätzlich nicht mehr betreten, es sei denn, es liegen triftige Ausnahmegründe vor
Kreis Euskirchen – „Wir sehen uns leider aufgrund der COVID-Entwicklung gezwungen, ab Samstag, 31. Oktober 2020, die Besuchsmöglichkeiten in unseren beiden Krankenhäusern in Mechernich und Schleiden umfänglich einzuschränken“, teilt Manfred Herrmann, Geschäftsführer Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, jetzt mit. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Besucher die beiden Krankenhäuser grundsätzlich nicht mehr betreten, es sei denn, es liegen triftige Ausnahmegründe wie Besucher von Patienten mit besonders schweren Erkrankungen oder bei der Entbindungssituation vor.
Die Ausnahmegründe können telefonisch direkt über die jeweilige Station erfragt werden. Dort wird entschieden, ob und in welchem Umfang das Besuchsverbot im Einzelfall aufgehoben werden kann. Herrmann: „Wir weisen darüber hinaus nochmals darauf hin, dass die verbleibenden Besucher unbedingt beim Betreten des Krankenhauses eine FFP2-Maske tragen müssen.“
(epa)