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Weiterer Fall der Geflügelpest

Veterinäramt erlässt „Aufstallungsgebot“ für Kuchenheim: Geflügel darf hier nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden

Die Karte zeigt das von der „Aufstallung“ betroffene Gebiet. Hier müssen die Vögel in geschlossenen Ställen gehalten werden. Foto: Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Im Kreis Euskirchen ist ein zweiter Fall der Geflügelpest bestätigt worden, ebenfalls bei einem Kranich. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei diesem Tier das hochpathogene aviäre Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Aufgrund der anhaltenden Bedrohung passt das Veterinäramt Euskirchen seine Präventionsmaßnahmen risikobasiert an und erlässt eine bis zum 20. Dezember befristete Allgemeinverfügung. Diese sieht ein „Aufstallungsgebot“ für Geflügel in der Gemarkung Kuchenheim der Stadt Euskirchen und ein kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt, vor.

Damit gilt für alle Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Enten und Gänse) im Bereich Kuchenheim, dass Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder in Vorrichtungen, die überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckungen und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzungen aufweisen, gehalten werden darf.

Mit diesen Maßnahmen sollen Geflügelhaltungen vor dem Eintrag der HPAI geschützt werden. Aufgrund des extrem dynamischen Geschehens mit deutschlandweit über 1.300 HPAI-Nachweisen seit Anfang Oktober muss weiterhin jederzeit mit einem weiteren Fall gerechnet werden. Das Veterinäramt Euskirchen ruft deshalb alle Geflügelhalter nochmals eindringlich dazu auf, ihren Geflügelbestand engmaschig zu beobachten und vor allem die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einzuhalten.

Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel dem Veterinäramt unter der Nummer 02251-15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de  zu melden (mit genauem Fundort/GPS-Daten und Vogelart). Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!

Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Ausgelöst wird die Erkrankung durch spezielle Influenzaviren. Weitere Informationen finden sich unter www.fli.de

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW (Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) anzumelden. (eB)

Allgemeinverfügung: www.kreis-euskirchen.de