Gebühren werden erstattet
Kreis Euskirchen – Bis auf Weiters ist die Entsorgung für alle Abfälle kostenlos, die durch das Hochwasser am 14./15. Juli 2021 im Kreis Euskirchen entstanden sind. Die Abfälle können an kommunale Sammelplätze oder an das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Mechernich-Strempt nach bestimmten Sortierhilfen (hier klicken AWZ – Hier klicken kommunale Stellen) angeliefert werden. Das gilt sowohl für private Haushalte wie auch für Gewerbebetriebe.
Was gilt für alle Abfälle aus dem Hochwasserschadensbereich, die seit dem 15. Juli über das AWZ entsorgt worden sind?
erstattung-abfall@kreis-euskirchen.de
Hinweise zu den Sammelplätzen
Im Zuge der Flutkatastrophe sind im Kreis Euskirchen gewaltige Müllmengen entstanden. Kreis und Kommunen haben zur Entsorgung der verschiedenen Abfallströme folgende Vorgehensweise festgelegt. Dabei ist von großer Bedeutung, dass die Abfälle sortiert und getrennt werden. Kreis und Kommunen sind sich bewusst, dass dies gerade in der jetzigen Situation mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, weil die weiteren Entsorgungswege diese Trennung unbedingt erfordern.
Sammelplätze der Kommunen
Mineralischer Bauschutt
Wie muss mineralischer Bauschutt getrennt werden?
– Beton
– Estrich, Dachpfannen, Ziegel, … („normaler“ Bauschutt).
– Fliesen, Keramik
– Gasbeton, Gipsputz
– Bimsstein (auch mit Putzanhaftungen), Leichtbausteine
Kein teerhaltiges Material, kein Asbest
Keine Dämmwolle, keine Baumischabfälle etc.
Ast- und Strauchwerk / Treibgut
Hierzu können von den Kommunen Sammelplätze angelegt werden, meist ist dies schon geschehen.
Boden / Schlamm
Hierzu können von den Kommunen Sammelplätze angelegt werden.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ):
Sonstige „Hochwasserabfälle“
Am Abfallwirtschaftszentrum können aus den betroffen Hochwasserhaushalten Abfallstoffe kostenlos angeliefert werden. Hier muss gemäß der Abfallsatzung getrennt werden. Die Anlieferer müssen sich mit Namen und Adresse ausweisen. Nicht getrennte Abfallanlieferungen können nicht angenommen werden.
Beispiele typischer (Bau)- Abfälle, die getrennt voneinander angeliefert werden müssen:
o https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/formulare_merkblaetter_vordrucke/formulare_umwelt_33295.php
Schlamm kann im AWZ nicht angenommen werden, ebensowenig Ast- und Strauchwerk mit Boden- oder Schlammanhaftungen.
Der Entsorgungsweg von Abfällen, die in Gewerbe- oder Industriebetrieben durch das Unwetter entstanden sind, muss vorab mit der Abfallberatung des Kreises Euskirchen abgesprochen werden!
Kontakt: abfallberatung@kreis-euskirchen.de; Tel.: 02251-15-530
(epa)