Kostenlose Abfallentsorgung für Hochwassermüll

Gebühren werden erstattet

Das AWZ sowie kommunale Sammelstellen stehen bereit, um den Hochwassermüll zu entsorgen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Das AWZ sowie kommunale Sammelstellen stehen bereit, um den Hochwassermüll zu entsorgen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Bis auf Weiters ist die Entsorgung für alle Abfälle kostenlos, die durch das Hochwasser am 14./15. Juli 2021 im Kreis Euskirchen entstanden sind. Die Abfälle können an kommunale Sammelplätze oder an das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Mechernich-Strempt nach bestimmten Sortierhilfen (hier klicken AWZHier klicken kommunale Stellen) angeliefert werden. Das gilt sowohl für private Haushalte wie auch für Gewerbebetriebe.

Was gilt für alle Abfälle aus dem Hochwasserschadensbereich, die seit dem 15. Juli über das AWZ entsorgt worden sind?

  • Die Gebühren werden den BürgerInnen und Gewerbebetrieben (AbfallerzeugerInnen) rückerstattet. Voraussetzung: Es ist keine Versicherung vorhanden!
  • Dazu ist der Entsorgungsnachweis (Wiegebeleg / Quittung) an folgende E-Mail-Adresse unter Angabe des Namens und der Kontodaten zu senden:

erstattung-abfall@kreis-euskirchen.de

Hinweise zu den Sammelplätzen

Im Zuge der Flutkatastrophe sind im Kreis Euskirchen gewaltige Müllmengen entstanden. Kreis und Kommunen haben zur Entsorgung der verschiedenen Abfallströme folgende Vorgehensweise festgelegt. Dabei ist von großer Bedeutung, dass die Abfälle sortiert und getrennt werden. Kreis und Kommunen sind sich bewusst, dass dies gerade in der jetzigen Situation mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, weil die weiteren Entsorgungswege diese Trennung unbedingt erfordern.

Sammelplätze der Kommunen

Mineralischer Bauschutt

Wie muss mineralischer Bauschutt getrennt werden?

– Beton

– Estrich, Dachpfannen, Ziegel, … („normaler“ Bauschutt).

– Fliesen, Keramik

– Gasbeton, Gipsputz

– Bimsstein (auch mit Putzanhaftungen), Leichtbausteine

Kein teerhaltiges Material, kein Asbest

Keine Dämmwolle, keine Baumischabfälle etc.

Ast- und Strauchwerk / Treibgut

Hierzu können von den Kommunen Sammelplätze angelegt werden, meist ist dies schon geschehen.

Boden / Schlamm

Hierzu können von den Kommunen Sammelplätze angelegt werden.

Abfallwirtschaftszentrum (AWZ):

Sonstige „Hochwasserabfälle“

Am Abfallwirtschaftszentrum können aus den betroffen Hochwasserhaushalten Abfallstoffe kostenlos angeliefert werden. Hier muss gemäß der Abfallsatzung getrennt werden.  Die Anlieferer müssen sich mit Namen und Adresse ausweisen. Nicht getrennte Abfallanlieferungen können nicht angenommen werden.

Beispiele typischer (Bau)- Abfälle, die getrennt voneinander angeliefert werden müssen:

  • Altholz (I-III): Hölzer aus dem Innenbereich, wie z. B. OSB-Platten, Parkett, Bretter, Laminat
  • gemischte Bauabfälle: Gipskarton, Kunststoffrohre, Styropordämmung, Trittschalldämmung
  • Asbesthaltige Baustoffe (= gefährlicher Abfall; anzuliefern in mit dem Asbest-Logo gekennzeichneten Big-Bags oder Plattensäcken).
  • Dämmmaterial, wie Glaswolle, Steinwolle (Annahme als gefährlicher Abfall, anzuliefern in einem extra gekennzeichneten Transportsack „KMF“)
  • Heizöltank aus Kunststoff: Muss ausgewischt und einmal geteilt angeliefert werden. Die ölverschmutzten Putzlappen zählen zum Sonderabfall.
  • Elektroaltgeräte: Radio, Fernseher, Nachtspeicheröfen (Nachtspeicherheizeräte sind staubdicht zu verpacken. Kostenlose Anlieferung am AWZ nur unzerlegt)
  • Sonderabfälle (voneinander trennen): Batterien, Feuerlöscher, Lacke, Klebstoffe, Desinfektionsmittel, Pflanzenschutzmittel etc., Flyer Sonderabfälle siehe Link:

o       https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/formulare_merkblaetter_vordrucke/formulare_umwelt_33295.php

  • Bodenaushub aus der Mechernich-Kaller Bleibelastungszone (keine sonstigen Belastungen, wie Heizöl)

Schlamm kann im AWZ nicht angenommen werden, ebensowenig Ast- und Strauchwerk mit Boden- oder Schlammanhaftungen.

Der Entsorgungsweg von Abfällen, die in Gewerbe- oder Industriebetrieben durch das Unwetter entstanden sind, muss vorab mit der Abfallberatung des Kreises Euskirchen abgesprochen werden!

Kontakt: abfallberatung@kreis-euskirchen.de; Tel.: 02251-15-530

(epa)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

19 − 5 =