Landarztquote hilft Kommunen bei der Hausarztversorgung

7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in NRW sollen an Studierwillige vergeben werden, die zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region arbeiten wollen

Auch mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren versucht man, in medizinisch unterversorgten Regionen den Notfall einzudämmen. Kompetente Hausärzte kann allerdings auch die Technik nicht ersetzen. Symbolbild: epa
Mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren versucht man, in medizinisch unterversorgten Regionen zumindest den Notfall einzudämmen. Kompetente Hausärzte kann allerdings auch die Technik nicht ersetzen. Symbolbild: epa

Kreis Euskirchen – „Es ist gut, die Probleme beim Namen zu benennen – noch besser ist es, Abhilfe zu schaffen. Die Landarztquote kann eine gute ärztliche Versorgung sichern helfen, unabhängig davon, ob die Bürger in Euskirchen oder in Blankenheim wohnen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem zum Gesetzentwurf zur Landarztquote, den Minister Laumann (CDU) in diesen Tagen vorgestellt hat.

Zukünftig sollen 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in NRW an Studierwillige vergeben werden, die nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region arbeiten wollen. Neben Blankenheim sei auch in Dahlem und in Kall die ausreichende hausärztliche Versorgung bedroht, so Voussem. Mittelfristig gelte das aus heutiger Sicht auch für Nettersheim und Schleiden.

Die schwierige Lage mache Dr. Ralf Nolten MdL deutlich: „Heute haben von etwa 11.000 Hausärztinnen und Hausärzten bereits 40 Prozent das 60. Lebensjahr erreicht. Für 450 jährlich ausscheidende Ärzte kommen nur 200 neue nach. Das muss sich ändern.“ Als kritisch wird die Versorgung gesehen, wenn der Versorgungsgrad – nur unter Berücksichtigung von Ärzten, die jünger sind als 60 Jahre sind – bei unter 60 Prozent liegt.

Beide Landtagsabgeordneten begrüßten, dass das von NRW-Gesundheitsminister Laumann eingeführte Hausarzt-Aktionsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden angepasst werde: Für neue Niederlassungen, aber auch für die Eröffnung von Zweigpraxen, Anstellungen oder Medizinische Versorgungszentren stünden jetzt bis zu 60.000 Euro pro Fall zur Verfügung. (epa)

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