Talsperren, die als Trinkwasserreservoir genutzt werden, sind grundsätzlich für den Wassersport verboten

Rursee – Zwei ausgewiesene Badestellen gibt es am Rursee, dem Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel, nämlich in Eschauel und in der Woffelsbacher Bucht. Außerdem kann auch das Rurseezentrum mit dem Eiserbachsee in Rurberg genutzt werden. Ansonsten ist das Schwimmen im Rursee verboten. Wer trotzdem dort schwimmt, handelt nicht nur verbotswidrig; er begibt sich auch in Lebensgefahr. Darauf weist jetzt der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) als Eigentümer des Sees zu Beginn der Ferien und der Sommersaison mit ihren steigenden Temperaturen hin.
Auf dem See herrsche in den Sommermonaten ein reger Schiffsverkehr. Neben Seegelbooten und Surfbrettern befahren auch die Schiffe der Rurseeschifffahrt in dichtem Takt den See. „Schnell übersieht ein Segler oder Surfer einen im Wasser befindlichen Schwimmer auf der offenen Wasserfläche, von dem meist nur der Kopf aus dem Wasser ragt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies könne zu erheblichen Verletzungen führen.
Dasselbe gelte auch für das Schwimmen rund um die Anlegestellen der Rurseeschifffahrt. Oft werde ein Nervenkitzel darin gesucht, den ankommenden Fahrgastschiffen entgegen zu schwimmen. „Hier sind Unfälle geradezu programmiert, wenn man etwa in die Antriebssysteme oder den Sog der Schiffe gerät“, heißt es weiter.
Die zurzeit gültige Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung verbietet das Schwimmen außer an den erlaubten Badestellen nicht nur auf dem Rursee und den Staubecken Obermaubach und Heimbach. Talsperren, die als Trinkwasserreservoir genutzt werden, sind grundsätzlich von Wassersport freizuhalten. Das gilt damit auch für den Obersee der Rurtalsperre, in dem immer wieder verbotenes Schwimmen beobachtet wird. Auch hier ist jedoch mit dem Freibad in Einruhr eine ausgewiesene Badestelle vorhanden.
Bei Überschreitungen der Verbote droht – wie im Fall der Rurtalsperre – nicht nur Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht und mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
„Der Verband will mit den Verboten, die rund um den See auch in entsprechender Beschilderung ihren Ausdruck finden, den Menschen nicht den Spaß an den Seen der Eifel nehmen“, heißt es weiter. Es gehe hier vielmehr um den Schutz des Lebens der Erholungssuchenden. Wenn alle sich an die gegebenen Regeln hielten, sei für alle auch ein möglichst gefahrloser Genuss der Wasserflächen möglich. Eltern sollten dabei besonders auch auf ihre Kinder einwirken, die das Gefahrenpotenzial oft nicht abschätzen könnten.
Einen Gefahrenpunkt hat der Wasserverband übrigens schon entschärft. Den Überlauf der Hochwasserentlastung des Obersees der Rurtalsperre in den Rursee bei Rurberg hat man soweit gesichert, dass ein Springen von der Brücke ins Wasser nicht mehr möglich ist. (epa)
Wenn dem so ist warum wird dann auf dem Rursee noch gesegelt?
Das gibt es doch sonst nirgends auf Trinkwasserseen ????
Segeln ist nur auf dem Hauptsee erlaubt. Trinkwassersee ist nur der Obersee und da ist segeln verboten.
An sonnigen Ferientagen ist es unmöglich, nach Eschauel zu kommen bzw. wieder von dort weg zu kommen. Ist uns mehrmals passiert, dass schon morgens gar nichts mehr ging. Was spricht dagegen, einige Meter abseits der Bootsanleger am steinigen Ufer zu liegen und sich dort evtl mal kurz abzukühlen? Man muss ja auch nicht dort schwimmen wo wie Boote fahren, und wer ins Wasser geht, ohne dass DLRG in der Nähe ist, weiss auch, dass er dies auf eigenes Risiko tut.
Am Sonnsnstrand Eschauel haben wir zum Beispiel mehrfach beoachtet, dass Hunde dabei waren, die teils ins Wasser gekotet haben. Das ist weder für Badegäste noch für das Trinkwasser gut.
Ich hab noch nie gesehen dass ein Hund ins Wasser kotet das halte ich für ein Märchen!
Wie an den meisten Seen der Region werden die Interessen der Badenden gegenüber denen der Segler und Motortouristen klitzeklein geschrieben. Wir wollen keinen Lärm und mit dem Fahrrad anfahren. Gegenüber den Einnahmen zählt die Ökologie gar nichts. Wortreiche Ablenkung in dieser Pressemitteilung.
Ich bin gerade vom Bodensee zurück. Dort war reger Schiffsverkehr, Strömung und Welle. Trotzdem ist das Schwimmen dort nicht nur in den Strandbädern erlaubt. Am Bodensee findet man an den nicht bewachten Badestellen Rettungsringe mit entsprechend langen Seilen, die man in Not Geratenen zuwerfen kann. Das wars. Schwimmen auf eigene Gefahr!
Leider ist der Bodensee ein natürliches Gewässer und der Rursee eine Talsperre (also eine Industrieanlage mit einem Betreiber). Die „Verkehrssicherungspflicht“ ist unser Gegner und zwingt den WVER zu einer solchen Verordnung und kann sich davon auch nicht befreien lassen.
Wir dürfen z.B. mit 250 km/h über die Autobahn rasen, weil es der Gesetzgeber erlaubt und nicht für problematisch hält, auch wenn wir damit andere Menschenleben gefährden. Wir dürfen aber nicht in einer Talsperre ausserhalb einer überfüllten Badezone schwimmen, weil es kein natürliches Gewässer ist. Auch wenn wir dort ganz alleine ertrinken ohne jemanden mitzureissen.
Als ehemaliger Oberseeschwimmer (dort gab es mal eine herrliche Wiese 😉 ) musste ich immer schmunzeln über die Argumentation des WVER, der auf das Trinkwasser und das Schwimmbad in Einruhr verwies. Das Schwimmerbecken dort ist der See und es gibt nur eine Schwimmkette als Absperrung zum „regen Schiffsverkehr“ (2x / Std ein Schiff). Gegenüber „unserer“ Wiese standen immer jede Menge Kühe auf der Weide inkl. ihrer Hinterlassenschaften. Aber das ist ja „Natur“ ;-)))
Als Unterseeschwimmer kann ich die Argumentation der Trinkwasserentnahme gar nicht mehr folgen, weil es sie nicht gibt. Eine Strömung habe ich weder im Ober- noch im Untersee feststellen können. Ganz anders als im Strandbad Überlingen am Bodensee. Da gab es eine beachtliche Uferströmung.
Wenn ich alleine war, trug ich zu meiner Sicherheit einen Restube (eine Art Gurtretter), der aufgeblasen auch gut sichtbar ist.
Als Segler auf dem Untersee muss ich sagen, dass mich die Schwimmer an den Uferbereichen nicht stören und wir Segler dürfen zwar fürs Segeln bezahlen, aber auch nicht ins Wasser um uns mal abzukühlen.
Was stört und auch wirklich gefährlich ist, ist wenn Schwimmer den Untersee queren ohne gut sichtbar zu sein. Keine grelle Badekappe, keine Rettungsboje für die Sichtbarkeit und den Notfall hinter sich herziehen und auch noch alleine schwimmen.
Noch schlimmer wird es bei Wind, wenn auch noch Wellen dazukommen und die Segler sich auf ihr Boot konzentrieren müssen. Dann hat man mal schnell einem Schwimmer einen Scheitel gezogen 😉
Wer baden geht – geht baden – er darf sich am Rursee nur nicht erwischen lassen 😉
Und etwas Gutes hat die Verordnung doch – es hält die Massen fern 😉
Wem das nicht genug ist, sollte eine Petition an den Landtag oder Bundestag richten, der die Talsperrenbetreiber im Land von der Verkehrssicherungspflicht entbindet und Talsperren wie natürliche Gewässer behandelt.
Im Bodensee ist das Schwimmen z.B. in der Nähe von Schiffsanlegestellen (bis 100 Meter Abstand), in Hafenanlagen, Naturschutzgebieten (wie Schilfgürteln) und in der Fahrrinne strikt verboten.
Diese Einschränkungen würde m.M. nach für den Rursee auch reichen, eine Querung des Sees untersagen und den Nationalpark schützen.
Aber bis sich da was ändert…