Kreis Euskirchen – Damit niemand einen der im Kreis Euskirchen stattfindenden Karnevalsumzüge verpasst, hat die Kreisverwaltung eine Übersicht über alle ihr vorliegenden Umzüge als Download zusammengestellt. In dieser Liste sind nicht nur die klassische Umzüge erfasst, sondern auch reine Fußgruppen-Umzüge, Musikcorps sowie die Umzüge zu Schlüsselübergaben und den Rathauserstürmungen. Denn auch diese Umzüge müssen laut der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Lediglich die Karnevalsumzüge für Euskirchen und Mechernich müssen bei der jeweiligen Verwaltung erfragt werden.
Die Liste steht hier zum Download bereit: Karneval 2015
(epa)