Weiterhin keine Tiefflüge über dem Kreis Euskirchen

CDU-Landtagsabgeordneter Klaus Voussem gibt Entwarnung

Im Kreis Euskirchen, wie hier am Himmel über Kall,  bleibt es bei den genehmigten Überflughöhen. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Im Kreis Euskirchen, wie hier am Himmel über Kall, bleibt es bei den genehmigten Überflughöhen. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Im Januar hatten Medien berichtet, dass die Luftraumkonferenz unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Ende 2017 erhebliche Änderungen bezogen auf die regionalen Lufträume der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn mit Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen beschlossen habe. Unter anderem habe es Pläne zur Gewährung deutlich tieferer Überflughöhen für Passagier- und Frachtmaschinen gegeben.

Daraufhin hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister angeschrieben und um Stellungnahme in der Angelegenheit gebeten.

Mit Blick auf die seit heute vorliegende Antwort von NRW-Verkehrsminister Wüst kann Klaus Voussem Entwarnung für den Kreis Euskirchen geben: „Wie mir der Verkehrsminister mitteilt, beinhalten die Änderungen der Lufträume der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn durch das Bundesverkehrsministerium keine Änderungen der Flugverfahren und damit der Flughöhen. Insofern bleibt es bezogen auf den Luftraum über dem Kreis Euskirchen bei den bisher genehmigten Überflughöhen.“ Eine Belastung der Bevölkerung durch zusätzlichen Fluglärm sei daher nicht zu erwarten. (epa)

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