DEHOGA fordert flexibleres Arbeitszeitgesetz

Von Reiner Züll In ländlichen Regionen soll Änderung helfen, Arbeitskräfte effektiver einzusetzen

Der Euskirchener Hotelier Patrick Rothkopf, Vorsitzender der DEHOGA-Kreisgruppe Euskirchen, spricht sich für flexiblere Arbeitszeiten im Gastgewerbe aus. Foto: Reiner Züll
Der Euskirchener Hotelier Patrick Rothkopf, Vorsitzender der DEHOGA-Kreisgruppe Euskirchen, spricht sich für flexiblere Arbeitszeiten im Gastgewerbe aus. Foto: Reiner Züll

Kreis Euskirchen – Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) im Kreis Euskirchen sorgt sich um die Entwicklung der Personalsituation und bekräftigt seine Forderung nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit im Gastgewerbe. Durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes könne man weg von der derzeit gesetzlich zulässigen Tages-Höchstarbeitszeit und hin zu einer Wochen-Höchstarbeitszeit. „Uns geht es nicht um Mehrarbeit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern darum, die anfallende Arbeit zeitlich anders verteilen zu können, wie es auch die Europäische Union vorsieht“, hebt der Euskirchener Hotelier Patrick Rothkopf, Vorsitzender der DEHOGA-Kreisgruppe Euskirchen, hervor.

Gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie dürfen maximal 48 Stunden über die Woche verteilt gearbeitet werden. Der Hotel- und Gaststättenverband hält eine tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden in einer Dienstleistungs-Gesellschaft des 21. Jahrhunderts für überholt und nicht mehr zeitgemäß. Das gälte nicht nur für die Medienbranche, sondern auch für das Gastgewerbe als Spiegel der Gesellschaft, die eine zeitlich umfassende Dienstleistung als immer selbstverständlicher erachtet.

„Wir stellen in unseren Betrieben fest, dass ein Mehr an zeitlicher Flexibilität nicht nur von den Gästen gewünscht wird, sondern auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, berichtet Patrick Rothkopf. Eine Umstellung auf eine Wochenhöchstarbeitszeit böte zum Beispiel die Möglichkeit, von einer Fünf- auf eine Vier-Tage-Woche umzustellen. Flexible Arbeitszeitmodelle könnten helfen, sich einen weiteren freien Tag „freizuschaufeln“, so der Hotelier aus Euskirchen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssten die Köche nach maximal zehn Stunden Tages-Arbeitszeit den Kochlöffel fallen lassen. Foto: Reiner Züll
Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssten die Köche nach maximal zehn Stunden Tages-Arbeitszeit den Kochlöffel fallen lassen. Foto: Reiner Züll

Gerade in ländlichen Regionen, wo sich der Fachkräftemangel besonders niederschlage, könnte eine Flexibilisierung zudem helfen, Arbeitskräfte effektiver einzusetzen. Gastronomie und Hotellerie gehören zu den Branchen, die (noch) flächendeckend in Nordrhein-Westfalen zu finden sind. Ein verändertes Arbeitszeitgesetz böte damit die Möglichkeit, die Personalsorgen von Gastronomen gerade auf dem Land zu mildern. „Damit könnten wir auch weiterhin unserer sozialen Funktion als zweites Wohnzimmer und Treffpunkt vor Ort gerecht werden“, stellt Rothkopf abschließend fest.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zwei + drei =