Kreisdrohne im hoheitlichen Einsatz

Datenschutz und Privatsphäre sind laut Auskunft des Kreises Euskirchen gesichert

Die Kreis-Drohne präsentieren die extra geschulten Piloten Frank Jenniches (v.l.) und Andreas Axmacher zusammen mit Landrat Günter Rosenke und den weiteren Piloten André Geißler und Maike Steudtner. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung EU
Bereits seit 2017 ist di Kreis-Drohneim Einsatz. Archivfoto: W. Andres / Kreisverwaltung EU

Kreis Euskirchen – Früher waren Drohnen Zukunftsmusik und nur etwas für Science-Fiction-Fans. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Die Multikopter sind mittlerweile schon für kleines Geld erhältlich, so dass immer mehr Hobbypiloten die mit hochauflösenden Kameras ausgestatteten Technikwunder in die Luft bringen. Auch Behörden wie die Kreisverwaltung arbeiten mit Drohnen. „Diese Hightechgeräte erleichtern uns in vielen Fällen die Arbeit“, sagt Landrat Günter Rosenke. Dennoch gibt es immer wieder Rückfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger.

Die Kreisverwaltung setzt die Drohne im Geschäftsbereich V ein, wo die Themenfelder Bauen, Umwelt und Planung angesiedelt sind. Überwiegend werden damit aktuelle Luftbilder als Grundlage für die Erfassung und Fortführung der „Amtlichen Basiskarte“ (ehemals „Deutsche Grundkarte“) erzeugt. Weiterhin finden die digitalen Luftbilder Anwendung bei der Straßenplanung mit Ableitung von 3D-Modellen, der Flächennutzungserfassung und der Dokumentation bei Schadensereignissen inklusive von Bürgerinformationen. Auch Inspektions- und Überwachungsaufgaben bei besonders schwer zugänglichen Objekten sind mit der Drohne jetzt möglich, z.B. bei stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder Brücken. Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des Personals.

Mittlerweile war die Drohne bereits bei zahlreichen Einsätzen in der Luft. Bei den Bürgern hat das häufig zu kritischen Nachfragen geführt. Landrat Günter Rosenke: „Als Behörde dürfen wir die Drohne für hoheitliche Belange einsetzen.“ Die Flüge werden vorab den jeweiligen Ordnungsämtern und der Polizei gemeldet. Außerdem können die Kreismitarbeiter sich per Dienstausweis legitimieren.

Robert Rang, Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster, betont: „Die Luftbilder sind vom Zugriff Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat für uns höchste Priorität. Nach einer ausschließlich behördeninternen Auswertung werden alle Bilder gelöscht.“ (eB/epa)

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