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Mechernicher können Unwetter-Soforthilfe bis zu 5.000 Euro erhalten

Antrag muss bis zum 16. September vorliegen – Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans Peter Schick geht davon aus, dass etwa 110 bis 120 Privathaushalte sowie etwa zehn bis 15 Gewerbebetriebe eine finanzielle Unterstützung bekommen könnten – Landrat Günter Rosenke will sich auch für betroffene Menschen in Zülpich weiter einsetzen

Schwer erwischt hatte es einige Stadtteile in Mechernich beim Unwetter vom 21. Juli. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskirchen
Schwer erwischt hatte es einige Stadtteile in Mechernich beim Unwetter vom 21. Juli. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Das Land NRW hilft Unwetter-Opfern aus Mechernich nach dem Unwetter vom 21. Juli. Sowohl Privathaushalte wie auch gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Betriebe können Geld erhalten, Privatpersonen bis zu 2.500 Euro, Betriebe 5.000 Euro. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Wichtig: Die Anträge müssen bis zum 16. September 2016 vorliegen! „Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still“, sagte Landrat Günter Rosenke bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz im Kreishaus. Gestern hatte das NRW-Innenministerium bekannt gegeben, dass auch Hochwasseropfer aus dem Kreis Euskirchen vom Nothilfefonds des Landes profitieren. Allerdings: Es gibt erstens nur Geld für Betroffene aus dem Stadtgebiet Mechernich, und das Geld fließt zweitens nur, wenn es um Schäden aus dem Unwetter am 21. Juli 2016 geht. Mechernicher können Unwetter-Soforthilfe bis zu 5.000 Euro erhalten weiterlesen

Mechernicher können Unwetter-Soforthilfe bis zu 5.000 Euro erhalten

Antrag muss bis zum 16. September vorliegen – Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans Peter Schick geht davon aus, dass etwa 110 bis 120 Privathaushalte sowie etwa zehn bis 15 Gewerbebetriebe eine finanzielle Unterstützung bekommen könnten – Landrat Günter Rosenke will sich auch für betroffene Menschen in Zülpich weiter einsetzen

Schwer erwischt hatte es einige Stadtteile in Mechernich beim Unwetter vom 21. Juli. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskirchen
Schwer erwischt hatte es einige Stadtteile in Mechernich beim Unwetter vom 21. Juli. Bild: Wolfgang Andres/Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Das Land NRW hilft Unwetter-Opfern aus Mechernich nach dem Unwetter vom 21. Juli. Sowohl Privathaushalte wie auch gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Betriebe können Geld erhalten, Privatpersonen bis zu 2.500 Euro, Betriebe 5.000 Euro. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Wichtig: Die Anträge müssen bis zum 16. September 2016 vorliegen! „Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still“, sagte Landrat Günter Rosenke bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz im Kreishaus. Gestern hatte das NRW-Innenministerium bekannt gegeben, dass auch Hochwasseropfer aus dem Kreis Euskirchen vom Nothilfefonds des Landes profitieren. Allerdings: Es gibt erstens nur Geld für Betroffene aus dem Stadtgebiet Mechernich, und das Geld fließt zweitens nur, wenn es um Schäden aus dem Unwetter am 21. Juli 2016 geht. Mechernicher können Unwetter-Soforthilfe bis zu 5.000 Euro erhalten weiterlesen