Lebensmittelüberwachung: Kontrollen werden gebührenpflichtig

Für eine Kontrolle bis zu 60 Minuten werden pauschal 77 Euro fällig

Auch die Kühlhäuser in Fleischereien werden kontrolliert. Bild: Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure
Auch die Kühlhäuser in Fleischereien werden kontrolliert. Bild: Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure

Kreis Euskirchen – Lebensmittelkontrollen werden im Kreis Euskirchen künftig gebührenpflichtig. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Euskirchen hin. Grundlage ist eine Änderung des Gebührenrechts in NRW. Der Kreis sei gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften regelmäßig zu überprüfen, heißt es aus dem Kreishaus. Wie oft das geschehe, richte sich nach der Risikoklasse, in die ein Betrieb eingestuft werde. „Das wiederum hängt von den Produktionsabläufen, den verarbeiteten Materialien und nicht zuletzt den Ergebnissen der letzten Kontrollen ab“, so der Kreis.

Die Landesregierung von NRW habe durch eine Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften dafür gesorgt, dass für diese risikoorientierten Regelkontrollen nunmehr Gebühren erhoben würden. Die Höhe richte sich nach der Dauer: Für eine Kontrolle bis zu 60 Minuten würden pauschal 77 Euro fällig. Wenn es länger dauere, steige die Gebühr je nach Zeitaufwand.

Die Kontrollen werden im Kreis Euskirchen von der Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Euskirchen ausgeführt. Von dort erhalten die Unternehmer auch ihren schriftlichen Gebührenbescheid. Im Anschluss an die Kontrolle wird auf der Grundlage des Ergebnisses die Risikoeinstufung des Betriebes überarbeitet.

Eventuelle Nachkontrollen sind ebenfalls gebührenpflichtig. „Das war allerdings früher auch schon so. Die Höhe der Gebühren dafür richten nach dem Zeitaufwand für die Nachkontrolle“, so der Kreis abschließend. (epa)

 

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