Tipps fürs Silvesterfeuerwerk

Um Unfälle und Brände zu vermeiden, gibt es an dieser Stelle ein paar Sicherheitshinweise

Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen aufweisen, damit sie in Deutschland legal sind. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen aufweisen, damit sie in Deutschland legal sind. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Dass es an Silvester knallt, ist normal – dass man immer wieder mal das Martinshorn hören kann, leider auch. Um Verletzungen, Unfälle und Brände zu vermeiden, sollten beim Silvester-Feuerwerk einige Sicherheitstipps beachtet werden.

Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur Feuerwerksartikel benutzt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und ein CE-Zeichen tragen. Wer Feuerwerkskörper ohne zugelassenes Prüfsiegel – etwa aus dem Ausland importiert – nutzt und dabei erwischt wird, kann mit kräftigen Strafen rechnen. Nur an Silvester- und Neujahr ist das „Knallen“ mit Feuerwerkskörper der Kategorie F2 beziehungsweise Klasse PII zugelassen, in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist es grundsätzlich verboten, solche Feuerwerkskörper zu zünden.

Hände weg von Blindgängern – durch „Spätzündung“ oder erneutem Zündversuch kommt es immer wieder zu Unfällen. Verboten ist auch das Benutzen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit, auch wenn man einen Kleinen Waffenschein besitzt. Feuerwerkskörper grundsätzlich beim Zünden nicht in der Hand halten. Raketen immer nur senkrecht starten, auf Windrichtung und ausreichend Freiraum achten – insbesondere bei Bäumen, Stromleitungen und Dachvorsprüngen oder ähnlichem in der Nähe. Raketen nur von standfesten „Abschussrampen“ zünden – zum Beispiel von Flaschen im Getränkekasten.

Bewohner sollen rechtzeitig Öffnungen wie Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore verschließen. Mancherorts ist es auch sinnvoll, den Briefkasten zu sichern. Altersangaben beim Feuerwerk beachten –  Feuerwerkskörper der Kategorie 2  dürfen nur von volljährigen Personen abgefeuert werden. (epa)

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