Freier Eintritt am Internationalen Tag für Menschen mit Behinderung

Erlebnisausstellung „Wildnis(t)räume erhielt Zertifikat für Barrierefreiheit „Reisen für Alle“

Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ist der Eintritt in die Erlebnisausstellung „Wildnis(t)räume“ für alle Besucher mit Beeinträchtigungen kostenfrei. Foto: D. Ketz
Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ist der Eintritt in die Erlebnisausstellung „Wildnis(t)räume“ für alle Besucher mit Beeinträchtigungen kostenfrei. Foto: D. Ketz

Schleiden-Vogelsang – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung lädt das Nationalpark-Zentrum Eifel für Montag, 3. Dezember, in die Erlebnisausstellung „Wildnis(t)räume“ ein. Der Eintritt ist an diesem Tag von 10 bis 17 Uhr für alle Besucher mit Beeinträchtigungen und gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kostenfrei. Einmal im Jahr erinnern die Vereinten Nationen zu diesem Gedenk- und Aktionstag an die zahlreichen Menschen, die mit einer Einschränkung leben. 

Die Nationalpark-Ausstellung „Wildnis(t)räume“ in Vogelsang IP mitten im Nationalpark Eifel ist für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen barrierefrei erlebbar. So können Gäste das  otto „Natur Natur sein lassen“ auf eine ganz besondere Art und Weise erleben: Innerhalb der Bildungs- und Begegnungsstätte Vogelsang IP lädt die 2.000 Quadratmeter große Ausstellung mit mehr als 50 Tast-Installationen, Modellen und Tierpräparaten zum Berühren ein. Lautsprecher vermitteln eine Vorstellung des „Sound of Nature“.

Im August verlieh Dr. Heike Döll-König, Geschäftsführerin von Tourismus NRW e.V., der Ausstellung das Zertifikat für Barrierefreiheit „Reisen für Alle“. Für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bedeutet das eine verlässliche Information über die von unabhängigen Experten geprüfte Barrierefreiheit. Selbstbestimmt und gleichberechtigt können dort alle Gäste die spannenden Angebote erleben.

„So ist die Ausstellung  an die Anforderungen von Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, blinde Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angepasst“, heißt es in einer Pressemitteilung des Nationalparkforstamts Schleiden. Für diese Personengruppen seien die Qualitätskriterien von „Reisen für Alle“ erfüllt: „Die hinterlegten Kriterien sind mit den großen Behindertenverbänden abgestimmt und orientieren sich in großen Teilen an den DIN-Vorschriften zur Barrierefreiheit.“ (epa)

 

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