Corona-Tests für Reiserückkehrer: Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen erklärt sich für nicht zuständig

Urlaubsheimkehrer sollen zu ihren Hausärzten gehen – Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes nennt 15 Euro als Vergütung pro Test „schlechten Scherz“ und bezweifelt, dass Ärzte derzeit die Ressourcen haben, um Abstriche durchzuführen

Der kritische Wert für Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie, die Sieben-Tage-Inzidenz, liegt aktuell für den Kreis Euskirchen bei 14 und damit weit entfernt vom Grenzwert 50. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Per Rechtsverordnung hat Gesundheitsminister Spahn kostenlose Coronatests für Reiserückkehrer ermöglicht. Anders als in einigen Medien verkündet sind dafür aber nicht die Gesundheitsämter zuständig.  Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Laut einer Pressemitteilung des Kreises Euskirchen erreichen das Gesundheitsamt aktuell zahlreiche Anrufe und Nachfragen von Reiserückkehrern, die sich kostenlos auf Corona testen lassen wollen. Die kostenlosen Tests werden aufgrund einer Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seit heute ermöglicht. Christian Ramolla, der Leiter des Gesundheitsamtes dazu: „Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still. Aber wir können die Anrufer nur an die Hausärzte verweisen.“

Der Landkreistag (LKT) in Düsseldorf, die Vertretung aller Landkreise in NRW, beobachte landauf, landab eine ähnliche Entwicklung und einen „Run“ auf die Gesundheitsämter. Aber Corona-Tests von Reiserückkehrern würden durch die Hausärzte beziehungsweise in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Testzentren durchgeführt, heiße es unmissverständlich in einer Mitteilung des LKT.

Entgegen der Berichterstattung einzelner Medien am Wochenende sei dies nicht eine Aufgabe der Kreisgesundheitsämter. Darauf hätten sowohl das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW als auch das Bundesgesundheitsministerium am 1. August über „Twitter“ hingewiesen. Dennoch hätten sich inzwischen zahlreiche Urlaubsrückkehrer mit dem Anliegen, einen Test durchzuführen, an die Kreisgesundheitsämter gewandt.

Was die Hausärzte über die neue Testverordnung denken, lässt sich vielleicht an der Reaktion  des Bundesvorsitzenden  des Deutschen  Hausärzteverbandes, Ulrich  Weigeldt ablesen: „Ich glaube, den Zuständigen ist nicht  bewusst, welchen Aufwand eine Testung in der Praxis bedeutet“, äußert er sich in einer Pressemitteilung und gibt zur Illustration ein Beispiel:  „Montagmorgen  klingelt – im  besten  Fall –das Telefon,  am  Apparat Herr  Schmidt; im schlimmsten Fall steht er mit der ganzen Familie plötzlich  mitten im Wartezimmer, in dem bereits andere Patienten warten. Sie  sind  seit Freitag aus  dem Urlaub  zurück  und  nun  drängt die  Zeit, denn  die  72  Stunden,  um  sich testen zu lassen, enden am Nachmittag.“

Was könne der Hausarzt jetzt tun? Im günstigsten Falle bekomme er den Patienten noch irgendwo unter, wobei er natürlich streng darauf achten müsse, das Ansteckungsrisiko für die anderen  Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten. Dann heiße es Schutzausrüstung  anziehen,  Abstrich  nehmen und Aufklärungsgespräch über Hygienemaßnahmen, Validität der Tests und deren Konsequenz führen. Im Anschluss dann die Räume lüften und desinfizieren.

„Betrachtet  man  diesen  ganzen  Behandlungskomplex,  dann  wirken  die  15  Euro,  die Hausärztinnen und  Hausärzte  für  den  Abstrich  bekommen  sollen,  wie  ein  schlechter Scherz“, so Weigeldt. Davon abgesehen sei unklar, ob die Hausärztinnen und Hausärzte überhaupt die Ressourcen hätten, dies zu leisten und über die Verordnung zur Erbringung der Abstriche verpflichtet werden könnten.

Viele Ärzte sehen sich darüber hinaus verantwortlich für die Versorgung von Kranken und nicht für die Durchführung von Tests an Menschen ohne Krankheitssymptome und halten die per Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Testungen von Reiserückkehrern für die originäre Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Reiserückkehrer im Kreis Euskirchen werden also mit einem Anruf beim Hausarzt selber in Erfahrung bringen müssen, ob ihr Hausarzt sie zu einem Test willkommen heißt. Auf keinen Fall, soviel dürfte klar sein, sollten sie ihn jedoch ohne telefonische Rücksprache in der Praxis überfallen. (epa)

 

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