Osterfeuer unbedingt vor dem Entzünden komplett umschichten

Einige Vogelarten ziehen im Gehölz ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck

Für ein Osterfeuer gibt es einiges zu beachten. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Bevor die Funken stieben, sollte man unbedingt den Reisighaufen umschichten. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Wie jedes Jahr werden hierzulande wieder zahlreiche Osterfeuer entfacht, um endgültig den Winter zu vertreiben. Für diesen alten Brauch werden die Holz- und Reisighaufen meist schon zu Beginn der alljährlichen Schnittsaison im Herbst und Winter aufgeschichtet. Diese Haufen sind aber nicht nur Grundlage für ein traditionelles Osterfeuer, sondern bieten zahlreichen Tieren, wie Vögeln, Kleinsäugern und Insekten, Unterschlupf, Behausung und Nistmöglichkeit. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen rät deshalb allen Verantwortlichen, die Haufen vor dem Entzünden einmal komplett umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können.
Einige Vogelarten ziehen hier ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck. Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen zudem noch eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Durch das Abbrennen der Haufen sind diese Tiere gefährdet.
„Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Macht man es dennoch, so ist dies ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, da alle Vogelarten in Deutschland und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt sind“, teilt die Untere Naturschutzbehörde mit.
Gehölz- und Reisighaufen ohne Nester dürften dagegen entzündet werden. Jedoch dürfe nur natürliches Schnittgut verbrannt werden. Osterfeuer dürften nicht zur Müllbeseitigung missbraucht werden. Hausmüll habe auf einem Osterfeuer nichts zu suchen. „Das Verbrennen von Haus- und Sperrmüll ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer Flüssigbrennstoffe ist nicht erlaubt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind die Veranstalter eines Osterfeuers verantwortlich“, heißt es abschließend.
Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen Auskunft (Tel. 02251 / 15-964 oder rebekka.vogel@kreis-euskirchen.de) (epa)

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