Deutscher Führerschein wird zum Auslaufmodell

Tausch auf EU-Karte leicht gemacht: Nachwuchskräfte der Kreisverwaltung gehen mit der „mobilen Führerscheinstelle“ auf Tour durch den Kreis Euskirchen

Eine EU-Vorgabe macht es nötig: Alle Führerscheine, die nicht befristet gültig sind, müssen bis 2033 Zug um Zug ausgetauscht werden. Die Tabelle zeigt, wer wann betroffen ist. Die Jahrgangs"regel" gilt für alle, die einen bis 1998 ausgestellten Führerschein haben, die Ausstellungsjahr"regel" für alle, deren Dokument zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 erstellt worden ist. Foto: VM.NRW
Eine EU-Vorgabe macht es nötig: Alle Führerscheine, die nicht befristet gültig sind, müssen bis 2033 Zug um Zug ausgetauscht werden. Die Tabelle zeigt, wer wann betroffen ist. Die Jahrgangs“regel“ gilt für alle, die einen bis 1998 ausgestellten Führerschein haben, die Ausstellungsjahr“regel“ für alle, deren Dokument zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 erstellt worden ist. Foto: VM.NRW

Kreis Euskirchen Der deutsche Führerschein wird zum Auslaufmodell, die Zeit der grauen und rosafarbenen Führerscheine neigt sich dem Ende zu. Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Das bedeutet für den Kreis Euskirchen: In den kommenden Jahren müssen bis 2033 rund 120.000 Führerscheine getauscht werden.
Ein gewaltiger Kraftakt für die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes, wo sich die Anträge aktuell stapeln. „Daher bin ich umso dankbarer, dass die Aktion durch unsere Nachwuchskräfte mit einem tollen Service unterstützt wird“, freut sich Landrat Markus Ramers. „Die Auszubildenden gehen sozusagen mit der Führerscheinstelle auf Tour durch den Kreis“, so der Landrat.
Die Führerscheinstelle wird somit in den kommenden Wochen in mehreren Kommunen mit einer „Mobilen Führerscheinstelle“, die von den Nachwuchskräften der Kreisverwaltung eigenverantwortlich geleitet wird, vor Ort sein. Dort können Fragen zum Verfahren gestellt, Führerscheinanträge abgeholt und abgegeben, sowie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge in Anspruch genommen werden. Und für alle Fälle steht selbstverständlich im Hintergrund ein etablierter Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Führerscheinstelle bereit, falls unerwartete Fragen oder Herausforderungen auftauchen.
Die mobile Führerscheinstelle wird mit jeweils drei Nachwuchskräften in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr besetzt sein. Die Termine in der Übersicht:
14.05.2022 in Blankenheim, Finkenberg 8 (Gesamtschule),
21.05.2022 in Schleiden, Am Markt,
28.04.2022 in Hellenthal, Rathausstraße 2 (Rathaus),
04.06.2022 in Dahlem, Hauptstraße 23 (Rathaus Schmidtheim),
11.06.2022 in Kall, Bahnhofstraße 31 (REWE Markt) und am
18.06.2022 in Nettersheim, Steinfelder Straße 95 (REWE Markt).
„Wenn das Angebot auf gute Resonanz stößt, können wir uns gut vorstellen, mit der mobilen Führerscheinstelle nach den Sommerferien auch im Nordkreis auf Tour zu gehen“, betont Landrat Ramers.
Wer bei der mobilen Führerscheinstelle einen Antrag auf Führerscheintausch abgeben möchte, muss folgenden Unterlagen mitbringen:

  • Kopie Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie bisheriger Führerschein (Vorder- und Rückseite)
  • Biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
  • Nachweis über Land- oder Forstwirtschaftliche Betätigung bei Antrag auf Klasse T

Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19.01.2033 in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Zunächst waren die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 aufgerufen, ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 zu tauschen. Diese Frist wurde durch den Gesetzgeber auf den 19.07.2022 verlängert.
Trotz dieser Verlängerung, zeichnet sich bereits die nächste Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 zum 19.01.2023 ab. Hiervon sind nur diejenigen, die noch einen alten Pappführerschein (rosa oder grau) besitzen, betroffen. Für Führerscheininhaber, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, gelten andere Fristen. Anträge können derzeit ausschließlich postalisch gestellt werden. (epa)

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